DAZ aktuell

GSAV im Bundeskabinett

Arzneimittel gegen Hämophilie sollen apothekenpflichtig werden

BERLIN (ks) | Der Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) stand am 30. Januar auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Nachdem in der vergangenen Woche kurz hintereinander drei unterschiedliche neue Entwürfe auftauchten, schickte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die letzte Fassung am 25. Januar an den Chef des Bundeskanzleramts.

Ob das Kabinett dem GSAV-Entwurf am Mittwoch grünes Licht gegeben hat, stand zum DAZ-Redaktionsschluss am Dienstag noch nicht fest. Klar ist aber: Der Entwurf hat in den vergangenen Tagen viele Wandlungen vollzogen – vor allem die Regelung zur Importförderungklausel. Im Entwurf, der nun dem Kabinett vorlag, wurde die Preisstufen-Regelung (siehe AZ Nr. 5, 2019, S. 1) sprachlich nochmals nachjustiert – die Zielrichtung blieb jedoch dieselbe.

Eine weitere Neuerung für Apotheken sieht das GSAV bei Arzneimitteln zur Hämophilie-Behandlung vor. Bisher sind diese von der Apothekenpflicht ausgenommen und werden meist direkt vom Hersteller an die behandelnden Ärzte geliefert. Das soll sich ändern. So soll die Ausnahme für Arzneimittel zur Behandlung vieler Gerinnungsstörungen vom Vertriebsweg über Apotheken auf Blutzubereitungen beschränkt werden, die aus mensch­lichem Blut gewonnen werden. Nicht mehr gelten soll sie für plasmatische und gentechnologisch hergestellte Gerinnungsfaktorzubereitungen. Die Preise für diese Arzneimittel sollen jedoch auf dem bisherigen Niveau bleiben. Die bisherigen Preise sollen in das neue System übertragen und dem Preismoratorium unterworfen werden. Die genaue Ermittlung dieser Preise schreibt ein neuer § 130d SGB V vor. |

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