Adexa-Info

Fortbildungsurlaub

Tarifliche Ansprüche für ADEXA-Mitglieder

Mit dem Pharmacon ist die diesjährige Fortbildungssaison bereits gestartet. Interpharm und ADEXA-Gewerkschaftstag sind weitere Highlights im März und April. Gut dran ist, wer dafür seinen tariflichen Fortbildungsurlaub nehmen kann.

Im Bundesrahmentarifvertrag (§ 12 BRTV, siehe Kasten) sind Möglich­keiten der bezahlten Freistellung für fachliche Fortbildungen festgelegt.

  • Approbierte, PTA, Pharmazie-Ingenieure haben Anspruch auf sechs Werktage pro zwei Kalenderjahre
  • PKA: drei Werktage pro zwei Kalenderjahre
  • Teilzeit oder Minijob: Hier ist der Anspruch anteilig im Verhältnis zur Vollzeit mit 40 Wochenstunden umzurechnen.

Ähnliche Regelungen gelten auch im Rahmentarifvertrag Nordrhein: sechs Tage für Approbierte, fünf Tage für PTA und PI, drei Tage für PKA – jeweils innerhalb von zwei Jahren.

Bundesrahmentarifvertrag

Der BRTV gilt in allen Kammerbezirken mit Ausnahme von Nordrhein oder Sachsen. Sachsen hat derzeit keine Tarifbindung, Gespräche laufen aber.

Eine Freistellung von der Arbeit bis zu vier Stunden zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird als halber Tag auf den Fortbildungsurlaub angerechnet. Beantragen Sie Ihre Fortbildungs­wünsche rechtzeitig, also mindestens einen Monat vor dem Termin! Die Teilnahme muss dem Arbeitgeber nachgewiesen werden. Wer einen neuen Job angetreten hat, kann laut BRTV erstmals nach sechs Monaten seine Ansprüche geltend machen – außer, man hat beim früheren Arbeitgeber bereits alle Möglichkeiten im Zwei-Jahres-Zeitraum ausgeschöpft. Im Zweifelsfall ist dem derzeitigen Vorgesetzten eine Bescheinigung vorzulegen. Nach Ablauf von zwei Kalenderjahren verfallen die alten Ansprüche.

Foto: Woodapple – stock.adobe.com

Angeordnete Fortbildung

Möglicherweise schickt Ihr Arbeit­geber Sie auch zu einer bestimmten Fortbildung: Dann ist er verpflichtet, Ihnen auch die Zeiten der An- und Abreise zu vergüten sowie die Kosten der Fortbildung zu tragen. In diesem Fall wird die Zeit nicht von Ihrem Fortbildungs­anspruch abgezogen.

Studienergebnisse: Fortbildung sichert den Arbeitsplatz

In einer aktuellen Untersuchung mit gut 6000 Beschäftigten haben Forscher festgestellt: Wer an innerbetrieblichen Schulungen und Fortbildungsangeboten teilnimmt, senkt das Risiko, seinen Job zu verlieren. Solche Aktivitäten fördern allerdings nicht den beruflichen Aufstieg, sondern führen zum „Verbleib auf der aktuellen beruflichen Position“. |

Quelle

Weiterbildung sichert den Job. Böckler Impuls Ausgabe 01/2019, www.boeckler.de/118089_118097.htm#

sjo/mvdh

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