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Folgeverordnung als pharmazeutische Dienstleistung

Folgt Deutschland Vorbildern aus dem Ausland?

wes/ral | Pharmazeutische Dienstleistungen sind für DAV-Chef Fritz Becker „ganz, ganz wichtige Aspekte“ in der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Reform des Apothekenmarktes. Noch ist völlig unklar, welche Leistungen das sein könnten. Auf dem diesjährigen Pharmacon Schladming deutete Becker aber an, dass die Apotheker mit Spahn sogar über Folgeverordnungen in der Apotheke sprechen.
Foto: DAZ/Schelbert
DAV-Chef Fritz Becker sieht in Folgeverordnungen eine von mehreren möglichen pharmazeutischen Dienstleistungen, die es mit Spahn zu diskutieren gilt.

240 Millionen Euro sollen die Apotheker pro Jahr zusätzlich verdienen, indem sie ihren Patienten neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Das sieht das Eckpunktepapier von Spahn vor – eine Forderung, die die Apotheker seit Jahren vor sich her tragen. Spahns Vorstellungen bezüglich der Regelungen der pharmazeutischen Dienstleistungen sind bereits recht ­detailliert: Die Leistungen sollen im SGB V verankert werden, den Kassen sollen Sanktionen drohen, wenn sie mit den Apothekern keine Verträge darüber abschließen. Zur Finanzierung der Leistungen soll ein Fonds ­gebildet werden, der mit 32 Cent pro abgegebener Rx-Packung gefüttert wird, die Verteilung der Gelder obliegt den Apothekern.

Geimpft wird nicht

Welche Leistungen die Apotheker abrechnen könnten, ist allerdings noch völlig unklar. Im Spahn-Papier heißt es grob: Medikationsanalyse, AMTS, Prävention, Erfassung definierter Gesundheitsparameter. Laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt arbeitet die ABDA bereits an der Definition solcher Dienstleistungen, um sie dann mit dem Bundesgesundheitsminister zu besprechen. Dabei steht eines für die ABDA bereits fest: Impfen wollen die Apotheker definitiv nicht. Denn als das zuletzt Thema war, brachten die Hausärzte umgehend das Thema ärztliche Dispensation auf die Tagesordnung. Dafür verfolgen die ABDA und Spahn ein Thema, das die Ärzte wohl mit ähnlicher Skepsis betrachten dürften: Folgeverordnungen in der Apo­theke. Bei der berufspolitischen Diskussion in Schladming sagte DAV-Chef Becker: „Wir hatten Herrn Spahn die Folgeverordnungen vorgeschlagen und er war nicht abgeneigt.“ Als weitere Dienstleistungen kann sich Becker neben den Folgeverordnungen, Medikationsmanagement- und AMTS-Angeboten insbesondere Angebote in den Bereichen der ambulanten Pflege und der Impfberatung vorstellen.

Dienstleistungen nur als Ergänzung zu Arzneimitteln

Dass die Ärzteschaft sich durch die Forderungen der Apotheker und das Angebot neuer Dienstleistungen in den Apotheken angegriffen fühlen könnte, bezeichnete BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer in Schladming als ein lösbares Problem. Gerade in der jüngeren Ärztegeneration setze sich die Sichtweise durch, dass solche Angebote auch eine Entlastung der Hausärzte sein können. Kiefer stellte jedoch auch klar, dass honorierte Dienstleistungen nur zusätzliche Einkommensquellen sein können. Die neuen Dienstleistungen sollen die Arzneimittelabgabe nur ergänzen, nicht etwa ersetzen, sagte der BAK-Präsident. „Eine Apotheke ohne Arzneimittel kann und will ich mir nicht vorstellen“, so Kiefer. Die Apotheke werde immer mehr sein als eine „pharmazeutische Praxis“, in der es nur noch Beratung, aber keine Produkte mehr gibt.

Rezepte aus der Apotheke in anderen Ländern etabliert

Dass Apotheker Folgeverordnungen ausstellen, ist in anderen Ländern nicht unüblich. In Kanada können die Pharmazeuten in einigen Provinzen Folgeverordnungen ausstellen und unter bestimmten Umständen sogar eine Therapie mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln initiieren. Auch in einigen US-Bundesstaaten ist das schon Realität. In Dänemark diskutiert die Politik derzeit darüber, dass Apotheker in gewissen Situationen Rezepte über kleinere Arzneimittel­packungen selbst ausstellen dürfen. Das Projekt trägt den Namen „Behandlungsapotheker“. Und nach einer bestimmten Fortbildung dürfen Pharmazeuten in Großbritannien bereits seit 2004 alle Arzneimittel abgeben, über die ein Arzt vorher eine Erstverordnung ausgestellt hatte. Der Gesetzgeber hatte diese Regel damals auch eingeführt, um die überfüllten Arztpraxen zu entlasten. |

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