DAZ aktuell

Streitfall Grippeimpfstoff

KV Bayern lässt Apotheker im Stich

jb/ral | Die KV in Bayern fürchtet, dass es ihren Mitgliedern als unwirtschaftliche Verordnung aus­gelegt werden könnte, wenn sie – wie von den Apotheken gewünscht – nicht mehr als 70 Dosen Grippeimpfstoff pro Zeile verordnen. Sie fordert ihre Mitglieder daher explizit dazu auf, der Bitte der Apotheker nicht nachzukommen.

Seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist das Apothekenhonorar für Grippeimpfstoffe bei 75 Euro pro Verordnungszeile gedeckelt – 1 Euro gibt es pro Dosis. Viele Verbände haben deswegen im Vorfeld der aktuellen Grippesaison mit den KVen gesprochen und sie darauf hingewiesen, dass größere Bestellungen in einer Zeile für die Apotheke extrem unwirtschaftlich werden. Auch haben Apotheker selbst ihre Verordner vor Ort über die Sachlage informiert und gebeten, nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile zu ver­ordnen. Wie die einzelnen KVen mit diesem Wissen und der Bitte umgegangen sind, ist allerdings sehr unterschiedlich. Manche KVen, zum Beispiel in Hamburg, haben ihren Ärzten empfohlen, nur noch Verordnungen mit einer Gesamtmenge von maximal 70 Impfdosen (7 × 10) pro Rezept auszustellen. Größere Bestellungen sollten auf mehreren Rezepten erfolgen. In Baden-Württemberg hielt die KV ­hingegen ihre Vertragsärzte an, die Gesamtmenge auf einem Rezept zu ­bestellen. Und auch die KV Bayern kommt den Apothekern nicht ent­gegen. In einem Rundschreiben betont sie, dass es Ärzten als unwirtschaftliche Verordnung ausgelegt werden könnte, wenn sie nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile rezeptieren. Sie rät ihren Mitgliedern daher davon ab: „Wir empfehlen Ihnen weiterhin, Ihren Bedarf bzw. die Gesamtmenge der aktuellen Belieferung durch die Apotheke in einer Verordnungszeile zu verordnen, also genau wie sie ­geliefert und in Ihrer Praxis gelagert wird.“ |

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