DAZ aktuell

Nur mit Glucose-Fertiglösung

Screening auf Gestationsdiabetes

jb/ral | Selbst hergestellte Glucoselösungen bergen ein Risiko für Ungenauigkeiten und Verunreinigungen und sind zur Erkennung eines Gestationsdiabetes somit ungeeignet, meint die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG). Sie fordert, dass die Kassen Fertiglösungen erstatten.
Foto: anaumenko – stock.adobe.com

Laut Mutterschaftsrichtlinien wird seit 2012 das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes von den Krankenkassen erstattet. Im Rahmen des dafür notwendigen oralen Glucosetoleranz-Tests (oGTT) trinkt die werdende Mutter eine Glucoselösung. Allerdings zahlen die meisten Kassen keine Glucose-Fertig­lösung mehr. Praxen beziehen daher in der Apotheke abgefülltes Glucosepulver und lösen dies selbst auf. Vor dem Hintergrund des tragischen Vorfalls in Köln, wo eine Schwangere und ihr ungeborenes Kind nach Einnahme einer mit Lidocainhydrochlorid verunreinigten Glucoselösung zu Tode kamen, rät die DDG von dieser Praxis ausdrücklich ab und fordert die Kassen auf, Glucose-Fertiglösungen wieder zu erstatten. Die für die Kassen erzielbare Kosteneinsparung liegt bei knapp vier Euro pro Patientin und Screening (eine oGTT-Fertiglösung kostet ca. 5,50 Euro, die Glucoseabfüllung ca. 1,20 Euro).

Nikolaus Scheper, Vorsitzender des Bundesverbands niedergelassener Diabetologen e. V., bezeichnet es als „skandalös“, dass für diesen Betrag die diagnostische Sicherheit und auch die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes aufs Spiel gesetzt werde. |

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