DAZ aktuell

Revision von Peter S. unbegründet?

Bottroper-Zyto-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

BERLIN (hfd) | Das Strafverfahren gegen den Bottroper Pharmazeuten Peter S. wird in Karlsruhe weiter­geführt: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) hält die Revision des zu zwölf Jahren Haft verurteilten Apothekers nach Informationen von DAZ.online aber für unbegründet.

Die Verteidiger von Peter S. hatten vor dem Landgericht Essen auf Freispruch plädiert. Doch es kam wegen der Unterdosierung von Zyto-Lösungen in mehr als 14.000 Fällen sowie Abrechnungsbetrugs zur Verurteilung. Es folgte die Revision, in der die Verteidiger argumentieren, der Prozess müsse schon aufgrund formaler Gründe komplett neu aufgerollt werden. Denn die Essener Richter hätten willkürlich gehandelt und den Strafprozess zu schnell zu Ende gebracht.

Inzwischen wurde die Revision vom Generalbundesanwalt beim BGH geprüft. Nach Informationen von DAZ.online beantragte dieser, das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen. Die Verteidigung hatte ihre Revision unter anderem damit begründet, dass die Auswechslung einer Schöffin wegen einer anstehenden Operation nicht ausreichend begründet worden sei. Dies findet die Generalbundesanwaltschaft offenbar nicht überzeugend.

Die Verteidigung hatte zudem die erneute Vernehmung des forensischen Psychiaters Boris Schiffer beantragt, der als Sachverständiger zu einer neurologischen Vorerkrankung sowie der Schuldfähigkeit von Peter S. ausgesagt hatte. Für den Generalbundesanwalt ist aber nicht erkennbar, warum eine erneute Vernehmung einen weiteren Erkenntnisgewinn ermöglicht hätte.

Im September hatte die Staatsanwaltschaft Essen überraschend – offenbar nach Diskussionen mit der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm – ihre Revision zurückgezogen. Sie ging anders als das Landgericht nicht von einem Schaden von 17 Millionen Euro, sondern von 56 Millionen Euro aus – und versuchte, die Einziehung eines entsprechenden Wertersatzbetrags zu erreichen. Die Prüfung der Revisionsbegründung „hat ergeben, dass die ­Revision keine Aussicht auf Erfolg bietet“, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft damals.

Bleibt noch die Revision der Nebenkläger: Sie wollen erreichen, dass S. wegen (versuchten) Mordes verurteilt wird. |

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