DAZ aktuell

Ringen um PTA-Reform

Sachverständige uneins: Wie wird der PTA-Beruf wirklich attraktiver?

BERLIN (ks) | Die PTA-Ausbildung soll reformiert und den geänderten Anforderungen in der Apothekenpraxis angepasst werden. Zudem soll das Berufsbild modernisiert werden. So soll der Beruf an Attraktivität gewinnen und dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt werden. Dieses Ziel kann wohl jeder unterschreiben, dem die Zukunft der PTA ein Anliegen ist. Aber wie ist es zu erreichen? Wie lange soll die PTA-Ausbildung dauern? Wie soll sie strukturiert sein und welche Inhalte soll sie haben? Und: In welchem Maße sollen die Kompetenzen von PTA ausgeweitet werden?

Am vergangenen Mittwoch – nach Redaktionsschluss dieser DAZ – stand die öffentliche Anhörung von Verbändevertretern und Einzelsachverständigen zum geplanten PTA-Reformgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags an. Schon in der bisherigen Diskussion und durch die Stellungnahme des Bundesrats zu dem – zustimmungsbedürftigen – Gesetzesvorhaben wurde deutlich, dass die Auffassungen, welcher Weg der richtige ist, stark divergieren. Die Länder hatten eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs gefordert. Auch die schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung im Gesundheitsausschuss zeigen, wie gespalten die Lager sind.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Wie viel eigene Verantwortung sollen PTA künftig haben? Die ABDA hält wenig davon, die Aufsichtspflicht zu lockern.

2,5 oder 3 Jahre Schule?

Gerungen wird insbesondere um die Frage der Ausbildungsdauer und -struktur. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will es bei der zweijährigen Schulausbildung mit anschließend sechs Monaten Apotheken-Praktikum belassen. Der Bundesrat will hingegen eine mindestens dreijährige Ausbildung, rund 2,5 Jahre davon in der Schule. Zudem sollen Theorie und Praxis nach Vorstellung der Länder stärker verzahnt werden, die Ausbildungsabschnitte sollen abwechseln. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates, dass sie diesen Vorschlag prüfen werde.

Auch PTA-Schulleiter sind sich nicht einig

Zuspruch für die Beibehaltung des Status quo bei Dauer und Struktur der Ausbildung kommt von der ABDA und den PTA-Lehrkräften, vertreten in der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft „Theoretische und praktische Ausbildung“ (DPhG-AG TuPA). Hier ist man überzeugt: Die Vorschläge der Länder werden die Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme stellen, der Wechsel von Abschnitten der schulischen und praktischen Ausbildung lasse sich kaum realisieren. Zudem würden sie die Absolventen später ins Berufsleben bringen und die Ausbildung für den potenziellen Nachwuchs keinesfalls attraktiver machen. Weiterhin, so mahnt die DPhG-AG, sei die Aus­bildungsverlängerung mit höheren Kosten verbunden – für die Ausbildung selbst, aber auch für die Schüler, etwa für Wohnkosten in Schulnähe.

Ganz auf der Seite der Länder stehen in diesem Punkt dagegen bekanntermaßen Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta). Das Gleiche gilt für die Gewerkschaft ver.di, die ebenfalls eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben hat. Hier steht man auch klar hinter einer verzahnten Ausbildung – inklusive Vergütung von Anfang an. Aber auch der als Einzelsachverständiger geladene Peter Lehle, Schulleiter des Kreisberufsschul­zentrums Ellwangen, das auch PTA ausbildet, hält die Verlängerung der Ausbildung für notwendig. „Wenn die PTA-Schulen den Wissenszuwachs in der Pharmazie, die gestiegenen Anforderungen an die pharmazeutischen Tätigkeiten und die sicher immer wichtige Kommunikationsfähigkeit abbilden und gleichzeitig solide naturwissenschaftlich-mathematische Grundlagen vermitteln sollen, dann gelingt das nur mit mehr Zeit für diese schulische Ausbildung“, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Organisatorisch hält er dies für möglich – wobei er dafür plädiert, Raum für verschiedene Lösungen zu belassen, um so auch regionalen Besonderheiten entgegenzukommen.

Wie viel mehr Kompetenz darf es sein?

Die ABDA bekräftigt in ihrer jüngsten – mittlerweile vierten – Stellungnahme zum Reformvorhaben zudem nochmals ihre Kritik an den Plänen zur Kompetenzerweiterung für PTA. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen (mehrjährige Berufserfahrung der PTA, gute Prüfungsnote, nachgewiesene Fortbildungen) auf die Aufsicht der PTA verzichten können. Doch die ABDA lehnt „aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ ab, dass PTA „in eigener Verantwortung“ Entscheidungen treffen können sollen.

Die PTA-Lehrkräfte der DPhG-Arbeitsgruppe blicken einer Kompetenzerweiterung hingegen „offen entgegen“ – wenn einige Bedingungen erfüllt sind, die anders lauten als die im Regierungsentwurf. So müsse ein finanzieller Anreiz gegeben und „optimaler­weise im Tarifvertrag festgeschrieben“ sein. Vor allem aber plädiert die DPhG-AG für eine berufsbegleitende Fachweiterbildung als notwendige Voraussetzung. „Vorstellbar ist eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren wie bisher mit einer zusätzlichen Ausbildungszeit zur Kompetenzerweiterung“, heißt es in ihrer Stellung­nahme. Weiterhin müsse die Haftungsfrage geklärt sein.

Klinikapotheken wollen besser berücksichtigt sein

Begrüßenswert und „bedeutsam“ findet übrigens die Deutsche Kranken­hausgesellschaft (DKG) die geplante Kompetenzerweiterung. „Das kommt den Krankenhäusern (Krankenhausapotheken) bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Die DKG wünscht sich jedoch an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs Nachbesserungen. Nämlich dort, wo aus ihrer Sicht die Besonderheiten von Klinikapotheken nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind. Das beginnt schon im neu zu definierenden Berufsbild, in dem explizit dargestellt werden sollte, dass der PTA-Beruf auch in Krankenhausapotheken ausgeübt werden kann. Zudem werde beispielsweise bei den Regelungen zum Ausbildungsvertrag zu einseitig auf die öffentliche Apotheke abgestellt.

Wie geht es weiter?

Nach der Anhörung wird sich zeigen, welche konkreten Änderungsanträge die Fraktionen beschließen. Während sich der BVpta für eine grundlegende Bearbeitung des Gesetzentwurfs auf Grundlage der Bundesratsempfehlungen ausspricht und vorschlägt, eine Task Force einzurichten, bei der er sich auch gerne selbst einbringt, will die DPhG-AG möglichst viel vom Regierungsentwurf retten. „Eine – wie durch den Bundesrat geforderte – grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs ist weder notwendig noch sinnvoll“, heißt es in der Stellungnahme der Lehrkräfte. Klar ist: Bund und Länder müssen sich am Ende auf eine Lösung einigen. Möglichst im parlamentarischen Verfahren, spätestens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Es bleibt zu hoffen, dass das Vorhaben am Ende nicht doch noch blockiert wird. |

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