Aus den Ländern

Rx-VV scheidet nach wie vor die Geister

Sabine Weiss, BMG, schiebt ablehnende Haltung des BMJV vor / Preis hält dagegen

Die Parlamentarische Staatssekre­tärin aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), Sabine Weiss (MdB), bekräftigte in ihrer Rede auf dem Sommerempfang des Apothekerverbandes Nordrhein e. V. am 18. September 2019 in Düsseldorf, die durch das EuGH-Urteil aus 2016 zur Arzneimittelpreisbindung ausgelösten unfairen Wettbewerbsbedingungen für die öffentlichen Apotheken mit dem Apothekenstärkungs­gesetz auszuräumen. Sie zeigte sich überzeugt, dass der im aktuellen ­Gesetzgebungsverfahren eingeschlagene Weg zur Sicherstellung der Gleichpreisigkeit über das SGB V auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der EU-Kommission der einzige Weg sei, um eine europarechtlich trag­fähige Lösung zu finden.
Foto: AVNR

Gemäß Sabine Weiss (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, beschäftigt sich die Politik intensiv mit dem Problem der Lieferengpässe und es „wird sich in ­einigen Wochen etwas tun“. Links Thomas Preis, Vor­sitzender des AV Nordrhein.

Im Hinblick auf das im Koalitions­vertrag festgelegte Rx-Versandverbot wies Sabine Weiss darauf hin, dass das Bundesjustizministerium (BMJV) in der Ressortabstimmung ein solches Verbot europarechtlich für nicht durchsetzbar erklärt habe. Sie versprach den Apothekern, nach Inkrafttreten des Apothekenstärkungsgesetzes die Anteile von ausländischen Versandhändlern gemäß gesetzlicher Regelung sehr genau zu beobachten. Im Zuge der geplanten Einführung des ­E-Rezeptes solle zudem das Makeln von ärztlichen Verordnungen gesetzlich verboten werden. „Die freie Apothekenwahl muss gewährleistet bleiben!“, betonte die Staatssekretärin ebenfalls vor den über 110 hochkarätigen Gästen aus dem Gesundheitswesen, darunter Politiker, Vertreter der Ärzteschaft, Krankenkassen, der Selbsthilfe, des Pharmazeutischen Großhandels und der Arzneimittelhersteller.

Bis Ende November sollen zwei Gesetze durch sein

Die Betonung der Wichtigkeit der Apotheken vor Ort für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zog sich wie ein roter Faden durch die Rede von Staatssekretärin Sabine Weiss. „Wir alle brauchen Ihre Kompetenz. Ihre Kunden verlassen sich darauf“, betonte sie. Daher würde das Apothekenstärkungsgesetz eben auch Weichenstellungen vorsehen, damit Apotheker ihr spezielles Fachwissen noch besser einbringen könnten. Sie verwies konkret auf die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen, die die Versorgung der Menschen verbesserten, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die konkrete Umsetzung der geplanten gesetzlichen Vorgabe für die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen müsse zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Ein weiterer Baustein des Apothekenstärkungsgesetzes sei zudem die Ausstellung von Wiederholungsrezepten – eine Neuregelung, die insbesondere chronisch Kranke entlaste, so Weiss. Auch auf das geplante Ziel, mit dem Gesetzesvorhaben die Impfquoten durch impfende Apotheker erhöhen zu wollen, ging die Staatssekretärin ein. Dabei betonte sie, dass es nicht darum gehe, die Zuständigkeiten von Arzt und Apotheker aufzuweichen.

Hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens bezüglich der Apotheken wies die Staatssekretärin darauf hin, dass geplant sei, dies bis Ende November im Bundestag abzuschließen. Dies gelte auch für das erst kürzlich initiierte PTA-Reformgesetz.

Preis: Kompromisse helfen bei Gleichpreisigkeit nicht weiter

Der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein e. V., Thomas Preis, begrüßte in seiner Rede zunächst, dass das BMG dem unsäglichen EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2016 endlich ein Gesetz entgegensetzen wolle – nachdem dies in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen sei. Das Gesetz enthalte zahlreiche positive Aspekte wie die geplante Stützung des Nacht- und Notdienstfonds, die bessere Vergütung bei der Versorgung mit Be­täubungsmitteln und die Honorierung von pharmazeutischen Dienstleistungen. „Auch wenn wir das veranschlagte Budget bezogen auf den Versorgungsbedarf der Bevölkerung im ­Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit oder Prävention für nicht ausreichend halten“, stellte Preis klar.

Ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes, ein Ziel, das sich die Politik übrigens selbst gesetzt habe, sei aber auch – quasi als ordnungspolitische Antwort auf das EuGH-Urteil – die Gleichpreisigkeit im Rx-Markt in Deutschland wiederherzustellen. „Auch wenn wir das Ziel selbstverständlich voll und ganz begrüßen, sehen wir die Um­setzung über eine Verankerung der Gleichpreisigkeit lediglich im SGB V, wie auch zuletzt der Gesundheits­ausschuss des Bundesrates, sehr kritisch“, so Preis. Denn dadurch, dass die privat verordneten Medikamente beim Thema Gleichpreisigkeit außen vor blieben, würden die Stabilitätsbemühungen an dieser Stelle entscheidend geschwächt. „Dieses Gesetz ist ein politischer Kompromiss. Kompromisse helfen aber bei der Herstellung der Gleichpreisigkeit nicht weiter, sondern einzig und allein klare Regeln. Die alte Regelung zur Gleichpreisigkeit hat das EuGH vor drei Jahren zerstört. Eine neue sichere Regelung muss jetzt her! Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat dazu in bestechender Präzision eine konsequente Regelung vorgelegt – und sieht, wie z. B. auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dazu das Versandhandelsverbot nach wie vor als mögliche, beste und sicherste Handlungsoption. Und dies schlagen ja sogar die Richter in der Begründung des EuGH-Urteils vom Oktober 2016 der Bundesrepublik Deutschland vor“, betonte Preis.

Preis reagierte auf den Hinweis von Sabine Weiss, dass das Bundesjustizministerium die Umsetzung eines ­Rx-Versandverbotes europarechtlich nicht für durchsetzbar halte, mit Unverständnis. Neben seinen bereits in seiner Rede vorgetragenen Legitimationshinweisen für ein Rx-Versandverbot verwies er auch auf mehrere Rechtsgutachten, wie z. B. das vom ehemaligen Richter des Bundesver­fassungsrichters Prof. Udo de Fabio.

Lieferengpässe: Sonderver­gütung eingefordert

Preis ging auch auf die Lieferengpässe ein, die mittlerweile eine dramatische Dimension erreicht hätten. Die Suche nach lieferbaren Arzneimitteln verursache einen enormen Mehraufwand in Apotheken und teilweise auch den Arztpraxen – je Apotheke zurzeit mehr als zehn Stunden pro Woche, betonte Preis. Ein sehr großer Teil dieser Mehrarbeit sei, so Preis, dem bürokratischen Mehraufwand geschuldet, der durch einen überbordenden Regulierungs- und Dokumentationsdrang der gesetzlichen Krankenversicherungen verursacht werde. Denn wenn dieser Bürokratismus nicht im Sinne der Krankenkassen erledigt würde, drohen Retaxationen bei Apotheken bzw. Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Ärzten. Hier stellte er klar: „Es kann nicht sein, dass Ärzten und Apothekern in einem solch schwierigen Marktumfeld bei der Versorgung der Patienten auch noch finanzielle Nachteile drohen.“ Er forderte daher, dass Retaxationen bei Apothekern nur auf das Nötigste beschränkt bleiben dürften. Ab einer gewissen Quote der Nicht-Lieferbarkeit eines Arzneimittels müssten sie ganz ausgesetzt werden. Und, so Preis weiter, die verursachte Mehrarbeit müsse den Apothekern endlich auch vergütet werden. Denn die gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere unter Berücksichtigung der Rabattverträge, seien letztlich die größten Nachfrager im Markt und würden an dieser Situation somit ein Stück Mitverantwortung tragen.

Sabine Weiss hatte in ihrer Rede die Apotheker auch im Umgang mit den Lieferengpässen gelobt: Unabhängig davon, dass die Ursachen für die Lieferprobleme vielfältig und nicht immer vermeidbar seien, würden Apotheker mit ihrem Sachverstand, auch in Kooperation mit dem Arzt und mit großem zusätzlich Aufwand, dazu beitragen, dass aus den Lieferengpässen kein Versorgungsproblem entstehen würde. In Anbetracht dessen, dass sich die Politik bereits intensiv mit der Problematik beschäftige, machte sie deutlich: „Da wird sich in einigen Wochen etwas tun.“ |

Apothekerverband Nordrhein e. V./daz

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