DAZ aktuell

Spahn: Homöopathie gibt es höchstens als Satzungsleistung

Thema hat für den Minister nur einen untergeordneten finanziellen Stellenwert

bro/eda | Die Erstattung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen ist wieder ein heiß diskutiertes Thema. Damit die Kassen Homöopathika im Rahmen ihrer sogenannten Satzungsleistungen erstatten können, ist ein interner Beschluss im jeweiligen Verwaltungsrat nötig. Diese Regelungen sind in den vergangenen Monaten jedoch erneut in die Kritik geraten. Kürzlich meldete sich der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel zu Wort: „Wir sind selbst schuld, weil wir das ermöglicht haben. Ich hoffe, dass wir die Erstattung im nächsten Jahr abstellen. Homöopathie ist eine Glaubensfrage, und für Glauben sind die Kassen nicht zuständig.“ In seiner wöchentlichen Facebook-Live-Diskussion wurde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf das Thema angesprochen. Aus Sicht des Ministers hat die Frage aber offensichtlich einen untergeordneten finanziellen Stellenwert. „Nach allem, was ich gerade weiß, geht es da um 20 Millionen Euro insgesamt, die über die Satzungsleistung Homöopathie in ganz Deutschland in einem Jahr bezahlt werden – bei über 230 bis 240 Milliarden Euro Gesamtausgaben ist das ein sehr, sehr kleiner Anteil.“ Er sei sich bewusst, dass es „eine sehr emotionale, aber auch eine richtige und wichtige“ Debatte sei, und stellt klar: „Der Grundsatz, dass Krankenkassen nur das zahlen sollen, wo auch tatsächlich ein Nutzen nachgewiesen ist, [...] bleibt erhalten. Deswegen gibt es – wenn überhaupt – Homöopathie nur als Satzungsleistung.“ |

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