Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII

Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII ...

  • Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Glycerolphenylbutyrat (neues Anwendungsgebiet: Harnstoffzyklus­störungen bei Säuglingen von 0 bis < 2 Monaten)“ vom 4. Juli 2019 (BAnz AT 21.08.2019 B4)
  • Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ribociclib (neues Anwendungs­gebiet: Brustkrebs, in Kombination mit Fulvestrant)“ vom 4. Juli 2019 (BAnz AT 26.08.2019 B7)
  • Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozial­gesetzbuch (SGB V) Palbociclib (Therapiekosten)“ vom 18. Juli 2019 (BAnz AT 26.08.2019 B8)

abgedruckt.*

 

Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 22. August 2019 (BAnz AT 22.08.2019 B6) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 6. August 2019 abgedruckt.*

 

Zulassung von Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 22. August 2019 (BAnz AT 22.08.2019 B9) ist die „475. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 31. Januar 2019 abgedruckt.*

 

Sachsen
 

Satzung zur Änderung der Gebührenordnung (GebO)

Die Sächsische Landesapothekerkammer gibt die „Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (GebO)“ vom 21. August 2019 bekannt.

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld den Webcode R5SC5 ein oder klicken Sie hier.

 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.