DAZ aktuell

ABDA-Gesamtvorstand: Korrekturen gefordert

Kammer- und Verbandsspitzen diskutieren VOASG-Kabinettsentwurf

BERLIN (bro/ks) | Die ABDA will den Gesetzgebungsprozess zur Apothekenreform weiterhin konstruktiv begleiten. Dies war laut ABDA der „einmütige Tenor“ der Diskussion des ABDA-Gesamtvorstandes zum Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG). Am 15. August hatten sich die Spitzen der 34 Apothekerkammern und -verbände zu einer Sitzung im Berliner Apothekerhaus getroffen, um eine erneute Bewertung des Entwurfs vorzunehmen. Zudem ging es um die Anträge für den Deutschen Apothekertag (DAT) Ende September in Düsseldorf.

Die ersten Bundesratstermine für die Apothekenreform im September stehen fest. Und auch im Bundestag zeichnet sich ab, dass der VOASG-­Entwurf erstmals im Oktober beraten werden könnte. Es geht also in die heiße Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Kern des Gesetzes ist das Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Sozialgesetzbuch V verankern will. Gleichzeitig soll die bisherige Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG) gestrichen werden – so wie es die EU-Kommission in ihrem Vertragsverletzungs­verfahren gegen die Bundesrepublik verlangt.

Die ABDA Gesamtvorstandssitzung bestätigte nun die Beschlusslage der letzten ABDA-Mitgliederversammlung, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der ABDA. Die Mitgliederversammlung hatte festgelegt, dass man das Gesetz zwar positiv begleiten wolle, aber weiterhin den Erhalt des AMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit einfordert. Denn die größte Sorge der Apotheker ist und bleibt, dass mit seiner Streichung und der „Aufgabe“ des PKV-Bereichs die gesamte Rx-Preisbindung kippt.

ABDA-Spitze beschwört einheitliche Linie

Hörte man sich vergangene Woche um, gab es zu diesem Punkt intensive Diskussionen unter den Kammer- und Verbandschefs. Die ABDA-Spitze um Präsident Friedemann Schmidt soll aber versucht haben, die ABDA-Mitglieder davon zu überzeugen, diese Forderung zu relativieren. Denn: Wenn das Gesetz in Kraft trete und beklagt werde, sei es wichtig, vor dem EuGH mit der Bundesregierung „eine einheitliche Linie“ zu haben. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin Kritiker in den Kammern und Verbänden. Sie fürchten unter anderem, dass sich derzeit an den Oberlandesgerichten Köln und München anhängige Verfahren, in denen es um die Rx-Preisbindung geht, mit einer Streichung der Preisbindung im Arzneimittelgesetz erledigt haben könnten – und damit auch eine etwaige zweite Chance vor dem Europäischen Gerichtshof.

Auf die Abstimmung mit der EU-Kommission kommt es an

Bei der ABDA hieß es nach der Sitzung, es solle weiter versucht werden, die Gleichpreisigkeit möglichst auch bei Verordnungen für PKV-Versicherte bzw. Selbstzahler wieder zu verankern und weitere Korrekturen am Entwurf vorzunehmen. Eine entsprechende Stellungnahme will sie für die erste Beratung des Pakets im Bundesrat im September vorlegen. Als entscheidend sah das Gremium an, dass die anstehende Abstimmung der Bundesregierung mit der EU Kommission erfolgreich verläuft, das Gesetz damit zügig in den Bundestag eingebracht und noch dieses Jahr verabschiedet werden kann.

70 Anträge, 50 Abstimmungen auf dem DAT

Weiterhin wurden in der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstands die Anträge zum Deutschen Apothekertag diskutiert. Mehr als 70 Anträge von Kammern, Verbänden und Delegierten wurden fristgemäß eingereicht und fünf Kapiteln zugeordnet (siehe auch S. 18). Es wurden sechs Leitanträge vom ­geschäftsführenden ABDA-Vorstand ­formuliert, die jeweils mehrere Einzelanträge zusammenfassen. Insgesamt werden somit mehr als 50 Abstimmungen auf dem DAT erwartet. |

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