Die Seite 3

Totgesagte leben länger

Foto: DAZ/Kahrmann
Dr. Armin Edalat, Chefredakteur der DAZ

Benedikt Bühler hat es allen Zweiflern, Kritikern und Pessimisten gezeigt und sich gleichzeitig einen Platz in den Geschichtsbüchern ge­sichert. Die Petition des 20-jährigen Pharmaziestudenten für ein Rx-Versandverbot wurde von knapp 400.000 Menschen unterzeichnet – online und vor allem persönlich auf unzähligen Unterschriftenbögen. Damit konnte Bühler die bisher meisten Unterstützer einer Petition gewinnen und wird als bisher jüngster Petent in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen.

Zwei Rekorde sind also gebrochen, und die Politik wird hoffentlich bald wieder auf ein Thema gelenkt, das sich die aktuelle Bundesregierung mal in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hatte: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein“, heißt es dort in vier der insgesamt 8335 Zeilen.

Doch seit einiger Zeit trüben etliche Nebelkerzen und Blendgranaten aus dem Bundesgesundheitsministerium die Sicht aufs Wesentliche und haben sogar die Verhandlungs­führer der Apotheker auf einen gefährlichen Schlingerkurs gebracht.

Bühlers Initiative ist daher in vielerlei Hinsicht bemerkenswert und verdient schon jetzt Respekt und Anerkennung. Denn mit Erfüllung des Petitionsquorums hat der Student einen Prozess in Gang gesetzt, der dazu führen wird, dass sich der zuständige Ausschuss des Bundestages mit dem Anliegen beschäftigen muss. Sollte sich auch das Parlament dann positiv dazu äußern, muss die Bundesregierung ihre abweichende Haltung erklären. Unabhängig davon, ob dies alles erfolgreich sein wird oder nicht, ist das ein sehr wichtiger Vorgang mit nicht zu unterschätzender Signalwirkung.

Wer hätte gedacht, dass ein Jahr nach der Petition von Apotheker Christian Redmann mit demselben Anliegen, die trotz des erreichten Quorums kurioserweise nie vor dem Petitionsausschuss besprochen wurde, ein zweiter Anlauf so erfolgreich sein wird?

Hunderttausende Menschen sind sich offensichtlich der Gefahr für die Vor-Ort-Apotheken bewusst, die durch den grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel droht, oder wurden auf die Problematik erst durch die Petition aufmerksam gemacht. Hunderttausende haben damit ein Zeichen gesetzt, gegen die Ambitionen der aktuellen Gesundheitspolitik und gegen das Einknicken der Standesvertretung. Bühler zeigt zugleich klare Kante gegen die Haltung seiner Interessenvertreter vom Bundes­verband der Pharmaziestudierenden (BPhD), die sich im letzten Jahr für die Reformpläne des Gesundheits­ministers ausgesprochen hatten.

Das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ wird den Versandhandelskonflikt nicht lösen können. Im Gegenteil: Das höchst unsolida­rische System der Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wird damit legitimiert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es nur eine Frage der Zeit, wer zuerst gegen das Boni-Verbot im Sozialrecht klagen wird: EU-Kommission oder ­Versender.

Sollten die von Minister Spahn vorgesehenen Regelungen scheitern, dann wäre auch die Aussicht auf ein Rx-Versandverbot höchstwahrscheinlich für immer passé. Jener Maßnahme also, die selbst der Generalanwalt des EuGH-Verfahrens von 2016 für geeignet hält, den Konflikt europarechtskonform zu lösen.

Armin Edalat

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