Schwerpunkt Medikationsmanagement

Strukturierte Hilfestellung für die Praxis

Medikationsanalyse mit der BAK-Leitlinie

Seit rund vier Jahren gibt es die „Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung – Medikationsanalyse“ mit einem Kommentar und zahlreichen Arbeitshilfen. Ziel ist es, die Apotheken bei der Durchführung von Medikationsanalysen zu unterstützen. Zu den Apotheken, die bereits Erfahrungen mit der Anwendung dieser Leitlinie gesammelt haben, zählen die Teilnehmer eines Projektes der Apothekerkammer Berlin. | Von Claudia Bruhn

Bereits 2014 hatte die ABDA in einem Grundsatzpapier Definitionen der Begriffe Medikationsanalyse und Medikationsmanagement vorgelegt. Danach ist eine „Medikationsanalyse (…) eine strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten. Sie umfasst die vier Hauptschritte Identifikation von Datenquellen und Zusammentragen der Informationen, Evaluation und Dokumentation von manifesten und potenziellen arzneimittelbezogenen Problemen (ABP), Erarbeitung möglicher Lösungen sowie Vereinbarung von Maßnahmen gemeinsam mit dem Patienten und gegebenenfalls mit dem/den behandelnden Arzt/Ärzten.“ In Abhängigkeit von den Datenquellen, die bei der Analyse berücksichtigt werden, unterscheidet das Grundsatzpapier vier verschiedene Typen der Medikationsanalyse (1, 2a, 2b, 3), auf die hier nicht näher eingegangen wird. Der Begriff Medikationsmanagement sollte dagegen zukünftig nur dann verwendet werden, wenn sich an die Medikationsanalyse eine kontinuierliche Betreuung durch ein interdisziplinäres Team anschließt. Basierend auf dieser Begriffsbestimmung beschreibt die Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) ausführlich das Vorgehen bei der Durchführung einer erweiterten Medikationsanalyse vom Typ 2a. Geben Sie den Webcode S3RG7 in die Suchfunktion auf DAZ.online unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de ein und Sie gelangen direkt zur BAK-Leitlinie. In einem Flussdiagramm (s. Abb.) ist hier jeder Schritt klar definiert. Arbeitshilfen wie Arzt- und Patientenflyer, Muster für die Einwil­ligungserklärung zur Datenverarbeitung oder Musteranschreiben zur Information der Ärzte sowie nicht zuletzt eine Medikationsanalyse am Beispiel des „Patientenfalls Felicitas Fröhlich“ geben Unterstützung. Außerdem hat die Bundesapothekerkammer Curricula für Fortbildungen erarbeitet, die von den Länderkammern angeboten werden. Die BAK-Leitlinie stellt außerdem klar, dass es sich bei der Medikationsanalyse um eine pharmazeutische Tätigkeit handelt, die über die Information und Beratung über Arzneimittel hinausgeht.

Wer kann profitieren?

Der Ablauf der Medikationsanalyse beginnt mit der Überprüfung ihres potenziellen Nutzens und endet mit der Abschlussdokumentation (s. Abb.). Ob ein Patient von der Medikationsanalyse einen potenziellen Nutzen haben könnte (Schritt 2: Gewinnung des Patienten), kann mithilfe folgender Kriterien herausgefunden werden:

  • Multimorbidität und damit ver­bundene Polymedikation (meist ≥ fünf dauerhaft angewandte, systemisch wirkende Arzneimittel)
  • ≥ zwölf Arzneimittelanwendungen pro Tag
  • ≥ vier chronische Erkrankungen
  • Verdacht auf Nebenwirkung
  • Verdacht auf nicht ausreichendes Ansprechen auf Arzneimitteltherapie
  • Verdacht auf mangelnde Therapietreue
  • verschiedene Verordner
  • akutes Problem, das eine weitere Abklärung erfordert
  • Änderung des Therapieregimes, z. B. nach Krankenhausaufenthalt

Falls der Patient die Medikations­analyse wünscht, wird ein Gesprächstermin vereinbart, um die notwen­digen Daten zu erfassen (Schritt 3). Daran schließt sich im Schritt 4 die pharmazeutische Arzneimittel­therapie­sicher­heits(AMTS)-Prüfung an, die der Identifikation von arzneimittelbezogenen Problemen (ABP) dient. Im nächsten Schritt werden Vorschläge zur Lösung dieser Probleme erarbeitet, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Arztes. Nach dem Erstellen des Medikationsplans und dem Abschlussgespräch mit dem Patienten (inklusive der Aushändigung des Medikationsplans) erfolgt die Abschlussdokumentation.

Abb.: Überblick über das Vorgehen bei einer Medikationsanalyse [modifiziert nach der Leitlinie der Bundesapothekerkammer, www.abda.de]
Abb. (Fortsetzung): Überblick über das Vorgehen bei einer Medikationsanalyse.

Testlauf in Berliner Apotheken

Die Apothekerkammer Berlin hatte im zweiten Quartal 2016 ein Projekt ins Leben gerufen, in dem die BAK-Leit­linie im Apothekenalltag angewendet werden sollte. Dieses Projekt bestand aus drei Teilen:

  • 1. Besuch eines achtstündigen Seminars „Medikationsanalyse als Prozess“ gemäß dem Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK).
  • 2. Durchführung und Dokumentation von bis zu drei Medikations­analysen durch die teilnehmenden Apothekerinnen und Apotheker in ihren Apotheken im Zeitraum September bis Dezember 2016.
  • 3. Teilnahme an einem Evaluations­treffen im Januar 2017.

Im viermonatigen Untersuchungszeitraum wurden von 19 Apothekerinnen und Apothekern 39 Patienten mit einem Durchschnittsalter von 69 Jahren betreut und dabei 124 arzneimittelbezogene Probleme identifiziert. Bei etwa der Hälfte der ABP handelte es sich um Interaktionen. 80% der arzneimittelbezogenen Problemen konnten gelöst bzw. teilweise gelöst werden. Bei 27% der ABP wurde ein behandelnder Arzt involviert.

Medikationsanalysen erhöhen auch die Berufszufriedenheit

Die Auswertung des Projekts mittels Fragebögen ergab, dass die BAK-Leit­linie nach Ansicht der teilnehmenden Apothekerinnen und Apotheker gut strukturiert ist und die Arbeitsmaterialien hilfreich sind. Weiterhin hatten die Teilnehmer die Erfahrung gemacht, dass Medikationsanalysen nicht nur den Patienten helfen, sondern auch die Berufszufriedenheit erhöhen. Allerdings seien sie sehr zeitaufwendig und deshalb im Routine­betrieb definitiv nicht möglich. Außerdem sei der Arbeitsaufwand ohne eine Extra-Honorierung nicht zu leisten, so die Teilnehmer des Kammerprojekts. |

Literatur

Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement. Überblick über die verschiedenen Konzepte zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement als apothekerliche Tätigkeit, Stand Juni 2014; www.abda.de/fileadmin/assets/Medikationsmanagement/Grundsatzpapier_MA_MM_GBAM.pdf, Zugriff am 15. Juli 2019

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung – Medikationsanalyse, zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2018, www.abda.de/fileadmin/assets/Praktische_Hilfen/Leitlinien/Medikationsanalyse/LL_MedAnalyse.pdf, Zugriff am 15. Juli 2019

Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer, www.abda.de/themen/apotheke/qualitaetssicherung0/leitlinien/leitlinien0/, Zugriff am 15. Juli 2019

Medikationsanalysen lösen arzneimittelbezogene Probleme. Rundschreiben der Apothekerkammer Berlin 2/2017,S. 29-31

Autorin

Dr. Claudia Bruhn ist Apothekerin und arbeitet als freie Medizinjournalistin. Sie schreibt seit 2001 regelmäßig Bei­träge für die DAZ.

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