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TI-Konnektoren: Lieber jetzt oder später?

DAV sieht derzeitige Angebote kritisch – Anbieter und Kassen verweisen auf Update-Möglichkeit

STUTTGART (jb) | Nach derzeitigen Plänen müssen sich die Apotheken bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Dazu benötigen sie unter anderem Konnektoren und Kartenlesegeräte. Einige Anbieter dieser Hardware bewerben derzeit massiv „Frühbucherangebote“. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rät den Apothekern noch zu warten.

Um sich an die TI anbinden zu können, benötigen Apotheken einen elektronischen Heilberufsausweis, den sie von der Kammer bekommen. Hinzu kommt eine Institutionen-Karte, die alle Apotheken benötigen, um auf das System zugreifen zu können. Zudem ist bestimmte Hardware nötig, nämlich Konnektoren und Kartenlesegeräte. Das kostet natürlich alles Geld. Apotheker und Kassen wurden deshalb gesetzlich dazu aufgefordert, eine Vereinbarung zum Ausgleich der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten zu treffen. Das haben sie auch getan. Konkret sollen die Apothekeninhaber zunächst einmalige Ausstattungs- und Einrichtungspauschalen für die TI-Anbindung erhalten. Sie können ein „Erstausstattungsbundle“ in Höhe von 1362 Euro abrechnen. Damit werden die Kosten für den Konnektor, zwei Kartenterminals sowie eine SMC-B-Karte abgedeckt. Dazu kommt eine Aufwands­entschädigung, unter Umständen können auch Pauschalen für weitere Terminals abgerechnet werden.

Den GKV-Zuschuss gibt es allerdings nicht für jeden beliebigen Konnektor – es muss ein sogenannter „E-Health-Konnektor“ sein. Für die derzeit im Rahmen von Frühbucherangeboten angebotenen VSDM-Konnektoren – etwa von CompuGroup Medical (CGM) – gibt es die Förderung nämlich laut Aussage des DAV nicht. Die Zulassung stehe noch aus. Zwar könnten jetzt gekaufte VSDM-Konnektoren zu E-Health-Konnektoren upgegradet und auch später benutzt werden. Für den GKV-Zuschuss seien sie dennoch voraussichtlich nicht qualifiziert. Und so lautet die Empfehlung des DAV an die Apotheker: Abwarten bis es die Konnektoren mit entsprechender Zulassung gibt, dann ist der GKV-Zuschuss sicher. Dementsprechend wurden nun auch die Verbände informiert, die die Informationen an ihre Mitglieder weitergeben.

Förderfähig nach Upgrade?

Und was meint man bei CGM? Hier erklärte man auf Nachfrage: „Die aktuell gültige Finanzierungsvereinbarung für Apotheken setzt einen sogenannten E-Health-Konnektor voraus, also einen Konnektor mit den Anwendungen NFDM und eMP sowie QES (Qualifizierte elektronische Signatur).“ Soweit ist man sich mit dem DAV einig. Weiter heißt es dann aber, der aktuell angebotene Konnektor, die KoCoBox MED+ sei voll zukunftsfähig und werde mit dem vorgenannten E-Health-Upgrade zum sogenannten E-Health-Konnektor. Und auch bezüglich der Finanzierung ist sich die CGM sicher. Der GKV-Spitzenverband habe nämlich gegenüber CGM unlängst bestätigt, dass es unerheblich sei, ob der Konnektor per Upgrade zum E-Health-Konnektor werde, oder bereits mit den Funktionen ab Werk ausgeliefert wird, heißt es.

Eine Apotheke, die sich bereits in 2019 für die Installation der TI-Komponenten entscheide, wird laut CGM voraussichtlich im März 2020 die Förderpauschale erhalten. Voraussetzung hierfür sei jedoch die Zulassung der Anwendungen NFDM/eMP („E-Health-Upgrade“) in Q4/2019. Bei späterer Bestellung und einer Installation erst in Q1/2020 erfolge die Auszahlung der Förderpauschale voraussichtlich erst im Juni 2020.

Auch eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands erklärte auf Nachfrage, dass ein VSDM-Konnektor durch ein Upgrade durchaus zum E-Health-Konnektor werden könne. Dieser sei dann als solcher und mit der aktiven Nutzung durch den Apotheker förderfähig. |

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