DAZ aktuell

Gleichpreisigkeit mehr als gefährdet

Vorstand des Hessischen Apothekerverbands kritisiert Spahns Pläne als „Schweizer Käse“

BERLIN (ks) | Den Vorstand des Hessischen Apothekerverbands (HAV) überzeugen die Pläne des Bundes­gesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit nicht. Er ruft nun dazu auf, die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot zu unterstützen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) widerstrebte von Anfang an, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Rx-Versandverbot umzusetzen. Er sagte den Apothekern aber zu, für Gleichpreisigkeit zu sorgen, wenn diese im Gegenzug dieses Verbot nicht weiterverfolgen. Mittlerweile hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verabschiedet. Auch wenn die ABDA noch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf sieht, trägt sie die große Linie mit. In einigen der ABDA-Mitgliedsorganisationen ist man da kritischer, etwa in den hessischen. Nachdem bereits Kammerpräsidentin Ursula Funke entsprechende Zweifel geäußert hat, konstatiert jetzt auch der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth: „Bislang überzeugen uns die Vor­schläge des Gesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleich­preisigkeit von verschreibungspflich­tigen Arzneimitteln nicht.“

Aus Sicht des HAV hat Spahn „jetzt einen mehr als durchlöcherten ‚Schweizer Käse‘ geliefert“. Seyfarth erklärte: „Wir sehen die Gleichpreisigkeit durch den aktuellen Gesetzes­entwurf mehr als gefährdet.“ Die Kritikpunkte sind bekannt: Der HAV fürchtet, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs die Situation der Präsenz-Apotheken verschlechtert. Denn entgegen seiner Intention stelle sie dauerhaft Versandhändler aus dem Ausland von der bisher in § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz normierten Preisbindung frei und nehme zudem die Privatverordnungen für die Auslandsversender ganz von der Preis­bindung aus. Somit werde „die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit existenziell geschwächt“, moniert der HAV.

Privatversicherte und Selbstzahler nicht außen vor lassen!

„Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für die Arzneimittel gilt, die aus dem Ausland an Privatversicherte oder Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden“, sagt Seyfarth. Es stünden immerhin rund 120 Millionen Arzneimittelpackungen mit einem Umsatz von circa 6 Milliarden Euro zur Disposition, die auf Privatrezept verordnet werden. Darunter fänden sich allein circa 25 Millionen Packungen der Antibabypille. Diese seien dann „zum ‚Abschuss‘, eben billigst zu verkaufen, freigegeben“ – spätestens, wenn inländische Apo­theken gegen die dann offenkundig bestehende Inländerdiskriminierung erfolgreich klagen sollten.

Zudem kritisiert der HAV, dass mit dem bewussten Verzicht auf die Rx-Preisbindung bei Privatverordnungen die wichtigste Rechtfertigung für die Preisbindung wegfiele, nämlich, dass das Arzneimittel eine Ware besonderer Art ist. Stattdessen komme eine rein sozialrechtliche, dem fiskalischen Zeitgeist unterliegende Regelung. Auch könne es nicht im Sinne insbesondere schwerkranker Patienten sein, dass sie sich erst das billigste Angebot aus verschiedenen Apotheken heraussuchen müssen.

Daher hält es der Vorstand des HAV – ebenso wie der der Kammer – für geboten, die kürzlich veröffentlichte Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot zu unterstützen. So soll dem Ziel der Gleichpreisigkeit Nachdruck verliehen werden.

Und es gibt noch mehr, das dem HAV am Spahn’schen Gesetzentwurf missfällt: Die für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Finanzmittel blieben weit hinter den­jenigen zurück, die zu einer merk­baren Verbesserung der Versorgung führen könnten. |

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