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Hessischer Kammervorstand: Petition zum Rx-Versandverbot unterstützen!

Auch Noweda ruft auf, die vom Pharmaziestudenten Benedikt Bühler initiierte Petition zu zeichnen

BERLIN (jb/ks) | Seit einer Woche ist die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot online und kann gezeichnet werden. Das Vorhaben wird unter anderem von der Apothekergenossenschaft Noweda unterstützt. Nun hat auch der Vorstand der Apothekerkammer Hessen die Kammermitglieder aufge­rufen, die Petition mitzuzeichnen.

Die Petition 94089, mit der der Deutsche Bundestag aufgefordert wird, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, läuft. Bis zum 13. August kann mitgezeichnet werden (siehe auch AZ 2019, Nr. 30, Seite 8). Apotheken, die von der Noweda bzw. den Pharmagroßhändlern Leopold Fiebig GmbH oder Pharma­Privat beliefert werden, haben bereits Plakate und Unterschriftenbögen erhalten; zudem Postkarten, mit denen Kunden, die ihre persön­lichen Daten nicht in eine Liste ein­tragen möchten, teilnehmen können. Auch das neue Kundenmagazin des „Zukunftspakts Apotheke“ (Noweda/Burda) berichtet über die Petition. In einer Sonder-Infomail hat die Genossenschaft außerdem ihre Mitglieder dazu aufgerufen, die Petition zu unterstützen.

Das hat nun auch die Apothekerkammer in Hessen getan. Vergangenen Montag versandte Präsidentin Ursula Funke ein Schreiben an die Mitglieder, in der sie im Namen des Vorstands an die Kammermitglieder appelliert, die Petition zu unterstützen. Seit dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 kämpfe man dafür, dass die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln wiederhergestellt werde, heißt es. Dass ein Rx-Versandverbot hierfür die sicherste Methode sei, stehe außer Frage. Dass es derzeit kaum möglich sein dürfte dafür eine Mehrheit zu bekommen, ist dem Kammervorstand klar, aber wenn die Petition das notwendige Quorum erreicht, könne sie vielleicht im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren hilfreich sein, so die Hoffnung des hessischen Kammervorstands.

Der Vorstand legt zudem dar, warum der derzeit vorliegende Kabinettsentwurf nicht zu einer Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit führe. Denn in diesem werde zwar dezidiert dar­gelegt, warum die Rx-Preisbindung für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort unerlässlich sei – die dort vorgesehenen Regelungen beträfen jedoch ausschließlich den GKV-Bereich. Gleichpreisigkeit heiße aber Preisbindung für jedes Rx-Arznei­mittel, das ein Patient in Deutschland erhält – unabhängig von seinem Ver­sichertenstatus und unabhängig von der beziehenden Apotheke, so der Kammervorstand.

Die offizielle ABDA-Linie vertritt Funke damit nicht. Die ABDA hat das Rx-Versandverbot nämlich inzwischen zurückgestellt. Friedemann Schmidt bekräftigte in einem Zeitungsinterview kürzlich diesen Kurs: Er sagte, man solle sich nicht weiter mit dem Verbot „verkämpfen“, weil es politisch und in der Gesellschaft nicht gewollt werde. |

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