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Mehr Zeit für die TI-Anbindung

Digitale Versorgung-Gesetz: Bundesgesundheitsministerium bessert Referentenentwurf nach

BERLIN (bro) | Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) soll Tempo in die Digitalisierung des Gesundheitswesens bringen. Auch bei den Apothekern: Damit sie E-Medika­tionspläne und E-Rezepte bearbeiten können, sollen sie sich schneller an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Im ersten DVG-Entwurf war dafür die Frist 31. März 2020 vorgegeben. Die ABDA hatte diese als zu kurz kritisiert. Im neuen Entwurf soll die Frist nun um sechs Monate verlängert werden.

Die ABDA hatte in einer Stellungnahme zum ersten DVG-Referentenentwurf erklärt, dass zum 31. März 2020 lediglich der „flächendeckende Rollout“ startbereit sei. Die flächendeckende Anbindung der Apotheken an die TI sei dagegen erst zum 31. Dezember 2020 „realistisch und möglich.“

Nun kommt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Apothekern etwas entgegen. In einem überarbeiteten Entwurf heißt es nun: „Damit Apotheken die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans vornehmen können, werden sie (...) verpflichtet, sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.“ Ob dieser sechsmonatige Aufschub reicht, ist unklar. Noch sind einige Probleme zu lösen. So soll es erst im 4. Quartal 2019 zu einem ersten Feldtest der Konnektoren in Arztpraxen und Apotheken kommen. Und auch die Austeilung der Heilberufsausweise sowie der Karten für die Apotheken als Einrichtung (SMC-B-Karte) ist längst nicht abgeschlossen. ABDA-IT-Chef Sören Friedrich hatte auf dem DAV-Wirtschaftsforum gesagt: „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Apothekerschaft bis Mitte 2022 komplett ausgestattet ist.“

Jedenfalls sind im DVG-Entwurf bislang keine Sanktionen für Apotheker enthalten, wenn sie sich nicht rechtzeitig an die TI anbinden. Für die Ärzte ist der Verzug hingegen schon jetzt spürbar: Seit dem 1. Juli 2019 müssen sie, wenn sie noch nicht an­geschlossen sind, auf 1 Prozent ihres GKV-Honorars verzichten.

Herausgefallen aus dem DVG-Entwurf ist auch eine Regelung zur Apothekenvergütung für E-Medikationspläne. Aus Regierungskreisen hieß es aber, dass diese Vergütung nicht verloren ist, sondern im geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz geregelt werden soll. |

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