DAZ aktuell

Fehlende Dosisangabe darf kein Retax-Grund werden

ABDA-Stellungnahme zur AMVV-Änderungsverordnung

ks/ral | Das Bundesgesundheits­ministerium (BMG) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMWi) haben kürzlich den Referenten­entwurf für die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, dass Ärzte künftig auch die Dosierung auf einem Rezept vermerken sollen. Die ABDA begrüßt dies, betont aber auch: Fehlt die ­Angabe, darf dies kein Grund sein, die Apotheke zu retaxieren.

Dem Referentenentwurf zufolge muss bei der Verordnung von Human­arzneimitteln künftig grundsätzlich eine Angabe der Dosierung auf dem Rezept erfolgen. Zwei wesentliche Ausnahmen gibt es allerdings: Die neue Pflicht besteht nicht, wenn der Patient ohnehin einen Medika­tionsplan hat oder der Arzt eine anderweitige Dosierungsanweisung mit­gegeben hat.

Betroffene Verbände konnten mittlerweile Stellung zum Referentenentwurf nehmen. Die ABDA hat dies getan. Sie begrüßt die grundsätzliche Verpflichtung zur Dosierungsangabe auf dem Rezept. „Durch die Angabe der Dosierung auf dem Rezept bei allen Arzneimitteln wird eine relevante Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie geschlossen. Dosierungs- und andere Medikationsfehler sowie dadurch hervorgerufene Patientenrisiken, die vor allem durch Wissensdefizite des Patienten bezüglich der Dosierung auftreten, werden reduziert“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Sach­gerecht ist es aus ABDA-Sicht auch, die im Referentenentwurf genannten Ausnahmen vorzusehen.

Wichtig ist der ABDA jedoch, „dass flankierend sichergestellt werden sollte, dass das Fehlen der ärztlicherseits vorzunehmenden Angabe der Dosierung auf einer Verordnung oder des entsprechenden schriftlichen Hinweises nicht zu einem erhöhten Retaxationsrisiko zulasten der Apotheke führen darf“. Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch wegen vermeintlich geringer Form­fehler Retaxationen aussprechen. |

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