DAZ aktuell

Patientin will Schmerzensgeld

Neue Forderung im Zyto-Skandal

hfd/ral | Eine ehemalige Patientin des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. hat sich an den Petitionsausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen (NRW) gewandt. Sie versucht, eine Opferentschädigung zu erhalten – und möchte eine Gesetzesänderung erzielen.
Foto: DAZ/hfd

Länger als ein Jahr hat Heike Benedetti Zytostatika aus der Apotheke von Peter S. erhalten. Sie trat als Nebenklägerin im Strafprozess gegen den Apotheker auf, der in erster Instanz vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Doch bislang sei das Leid der Patienten nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagt Benedetti: Sie strebt ein Zivilverfahren gegen S. an und will Schmerzensgeld von ihm erhalten. Der Apotheker habe aus Geldgier „Roulette mit dem Leben der Krebspatienten gespielt“. Voraussetzung für eine entsprechende Leistung ist ein tätlicher Angriff. Der Apotheker habe Krebspatienten die verschriebenen, vermutlich lebensrettenden oder zumindest lebensverlängernden Zytostatika vorenthalten, argumentiert Benedetti in ihrem Petitionsantrag – es handele sich um eine „Gewalttat durch Unterlassen“. Einerseits müsse der Landschaftsverband auch solche Fälle anerkennen, sagt Benedetti – andererseits müsse der Gesetzestext zukünftig ergänzt werden, um einen derartigen Anspruch explizit aufzunehmen. Ob Benedetti einen Anspruch durchsetzen kann, ist fraglich. Gegen S. wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. |

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