DAZ aktuell

Ab 1. Juli: Neue Rücknahmeverfahren über den Pharmagroßhandel

Die PSG Phagro-Service-Gesellschaft mbH (PSG) bietet ab dem 1. Juli 2019 Rücknahmeverfahren für OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte/In-vitro-Diagnostika, Lebensmittel (NEM) und Kosmetika über den pharmazeutischen Großhandel an. Der wesentliche Unterschied zum bekannten APG-Verfahren ist, dass diese Verfahren nur dann zustandekommen, wenn der das Verfahren beauftragende Pharmazeutische Unternehmer (PU) bzw. Hersteller eine individuelle Einigung über die jeweilige Handlingsgebühr mit jedem Mitgliedsunternehmen des Phagro getroffen hat. Wurden sämtliche individuellen Einigungen getroffen, erstellt die PSG auf Basis des Auftragsbogens des PU/Herstellers ein Rücknahme-Formular, welches in der mit dem Aktionsbeginn gewählten Ausgabe der PZ oder der DAZ dann veröffentlicht wird, wenn ein von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) redaktionell begleiteter Informationstext des PU/Herstellers über den Rückruf/die Rücknahme in der PZ oder DAZ vorliegt. Solange die vorgenannten Voraussetzungen für eine Rücknahme über die PSG nicht erfüllt sind, wird keine Veröffentlichung des Rücknahme-Formulars stattfinden. Der PU/Hersteller ist Ansprechpartner für sämtliche Rückfragen der Apotheke zum Rücknahmeverfahren.

Findet die Rücknahme aufgrund fehlender individueller Einigungen nicht über die PSG statt, steht es jedem pharmazeutischen Großhändler frei, individuell eine Rücknahme inklusive oder exklusive der Apotheken mit dem PU/Hersteller zu vereinbaren. Entscheidet sich der PU/Hersteller gegen das Rücknahmeverfahren, erfolgt die Abwicklung direkt zwischen Apotheker und PU/Hersteller. In beiden Fällen wird kein Rücknahme-Formular von der PSG erstellt. Detaillierte Informationen zum Ablauf der einzelnen Rücknahmeverfahren finden Sie auf www.phagro-service.de. Ansprechpartner für sämtliche Rückfragen zu einem veröffentlichten Rücknahmeverfahren ist der das jeweilige Verfahren beauftragende PU/Hersteller.

Quelle: Phagro

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