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Tarifbindung lohnt sich

Analyse zeigt große Unterschiede beim Urlaubsgeld

Beschäftigte mit einem tarifgebundenen Arbeitsverhältnis haben deutlich bessere Chancen auf ein Urlaubsgeld als Arbeitnehmer, für die kein Tarifvertrag gilt. Das zeigt die aktuelle Auswertung von Daten des Onlineportals Lohnspiegel.de durch das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung.

Fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland kann sich über eine Finanzspritze für den Sommerurlaub freuen. Betrachtet man nur die tarif­gebundenen Firmen, sind es sogar 69 Prozent; wenn kein Tarifvertrag gilt, trifft dies nur für 36 Prozent zu.

Unterschiede gibt es auch bezüglich der Betriebsgröße: Während in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im Schnitt 61 Prozent von einem Urlaubsgeld profitieren, liegt der Anteil in Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigen nur bei 37 Prozent.

Da die Tarifbindung in ostdeutschen Betrieben deutlich niedriger ist als in Westdeutschland und es dort auch weniger Großbetriebe gibt, spiegelt sich der Unterschied auch in einem West-Ost-Gefälle wider: Während fast jeder zweite westdeutsche Arbeitnehmer seine Reisekasse auffüllen kann, profitiert in Ostdeutschland nur jeder dritte.

Unterschiedlich gute Chancen haben – branchenbedingt – auch Männer mit 50 Prozent und Frauen mit nur 41 Prozent.

Die Analyse des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut) beruht auf den Angaben von mehr als 123.000 Beschäftigten.

Foto: Creative-Material – stock.adobe.com

Tarifbindung im Apothekenbereich

„In den öffentlichen Apotheken ist die tarifliche Sonderzahlung überwiegend mit dem Novembergehalt üblich“, sagt ADEXA-Juristin Minou Hansen. „Der Arbeitgeber kann aber über den Auszahlungszeitpunkt entscheiden, solange er bis spätestens Ende November die komplette Summe ausgezahlt hat. Er könnte sie also auch in ein Urlaubs- und ein Weihnachtsgeld aufsplitten oder monatliche Anteile überweisen.“

Die tarifliche Sonderzahlung beträgt laut § 18 Bundesrahmentarifvertrag bzw. Rahmentarifvertrag (RTV) Nordrhein 100 Prozent des jeweiligen tariflichen Monatsverdienstes. |

Quelle

N. N. Löhne: Urlaubszuschuss dank Tarif. Böckler Impuls 2019;9, www.boeckler.de/120324_120335.htm#

sjo

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