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Nach Klinikmorden: Einführung von Stationsapothekern und Meldestellen

Ex-Krankenpfleger Niels Högel zu lebenslanger Haft verurteilt

eda | Es ist die wohl größte Mord­serie in der bundesdeutschen ­Kriminalgeschichte. Nun hat das Landgericht Oldenburg den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Vorausgegangen war ein Ermittlungsverfahren in 332 Fällen wegen Mordverdachts, eine Anklage in 100 Fällen sowie ein Geständnis von 43 Taten. Als Konsequenz aus der Mordserie hat der niedersächsische Landtag ein neues Kranken­hausgesetz verabschiedet. Es verpflichtet alle Kliniken, bis 2022 Stationsapotheker und Arzneimittelkommissionen einzurichten. Diese sollen die Ausgabe von Arzneimitteln überwachen, um zukünftige „Pflegemorde“ nach diesem Muster zu verhindern.
Foto: picture alliance/dpa
Von den ursprünglich 332 untersuchten Fällen wurde Ex-Krankenpfleger Niels Högel am vergangenen Donnerstag wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Die Richter am Landgericht Oldenburg stellten am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld von Niels Högel fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Nach dem US-amerikanischen Rechtssystem hätte der ehemalige Krankenpfleger eine Haftstrafe von 1275 Jahren erwarten müssen. „Herr Högel, das Verfahren und die Taten sprengen jegliche Grenzen und überschreiten jeglichen Rahmen“, so Richter Sebastian Bührmann.

Högel wurde schon 2015 wegen zwei­fachen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt. In den Jahren 2000 bis 2005 hat er zunächst im Klinikum Oldenburg und ab 2002 in Delmenhorst Patienten mithilfe verschiedener Arzneimittel – meistens verwendete er das Antiarrhythmikum Ajmalin ­(Gilurytmal®) – in lebenbedrohliche Zustände gebracht. Anschließend hatte er versucht, die mit schweren kardialen Störungen in Lebens­gefahr geratenen Betroffenen zu reanimieren, was in vielen Fällen misslang. Obwohl die Anklage von 100 Opfern ausging, wird von einer wesentlich höheren Dunkelziffer ausgegangen.

Linz: „Es tut sich was“

Das im Herbst vom niedersächsischen Landtag beschlossene und in diesem Jahr in Kraft getretene Krankenhausgesetz ist eine direkte Konsequenz aus der Pflegemordserie. Es verpflichtet alle Kliniken, bis 2022 Stationsapotheker und Arzneimittelkommissionen einzurichten. Diese sollen die Ausgabe von Arzneimitteln überwachen. Aus Sicht der Apothekerkammer Niedersachsen ist die Implementierung von Stationsapothekern in den Kliniken auf einem guten Weg. Zwar liegen keine genauen Zahlen vor, doch Kammer­präsidentin Magdalene Linz betont gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir wissen aus zahlreichen Gesprächen mit Apothekern in krankenhausversorgenden Apotheken und Krankenhausapotheken: Es tut sich was.“ Außerdem sieht das Kranken­hausgesetz anonyme Meldestellen vor, die dem Klinikpersonal die Möglichkeit geben sollen, auf Missstände oder kriminelles Verhalten frühzeitig aufmerksam zu machen. Ärzte und Pfleger werden außerdem zu regelmäßigen Mortalitätskonferenzen verpflichtet, bei denen Todesfälle und andere Zwischenfälle genauer unter die Lupe genommen werden. Inzwischen werden auch Stimmen laut, die personelle Veränderungen fordern. So hat die Oldenburger CDU den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Dirk Tenzer am Klinikum Oldenburg gefordert. Tenzer soll bewusst Informationen zurückgehalten haben und deshalb für das Klinikum nicht länger tragbar sein, wird CDU-Chef Christoph Baak in der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ vom Samstag zitiert. Während der Urteilsverkündung hatte Richter Bührmann den Aufklärungswillen Tenzers angezweifelt und die Kooperationsbereitschaft zwischen Kliniken und Ermittlungs­behörden kritisert. Das Klinikum wies die Vorwürfe zurück. Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass der verurteilte Ex-Krankenpfleger Högel gegen sein Urteil Revision eingelegt hat. |

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