DAZ aktuell

Petition zum Rx-Versandverbot wird nicht veröffentlicht

Ausschuss ordnet Bühler-Antrag früherer Petition unter – Bühler widerspricht

BERLIN (bro/ks) | Der Pharmazie­student Benedikt Bühler, der seit Wochen für ein Rx-Versandverbot kämpft, muss eine erste Niederlage einstecken: Vor etwa einem Monat hatte er beim Bundestag eine Petition zum Verbot beantragt. Nun erhielt Bühler einen Brief, in dem angekündigt wurde, dass seine Petition einer anderen inhaltsgleichen Petition untergeordnet und nicht gesondert veröffentlicht werde. Das passt dem Studenten der Budapester Semmelweis Universität gar nicht.
Foto: Bühler
Benedikt Bühler

Sein Anliegen sei auch schon von anderen Petenten an den Ausschuss herangetragen worden, heißt es in dem Brief des Petitionsausschusses an den Studenten. Und nach den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses werde in einem solchen Fall eine Petition zur sogenannten Leitpetition bestimmt, unter der dann die anderen zusammengeführt werden. Diese unterge­ordneten Anträge werden dann als „Mehrfachpetition“ behandelt: Die ­Vorschläge werden zwar weiterhin ­inhaltlich geprüft, aber nicht auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Dies ist nun auch bei der Bühler-Petition der Fall. Der Ausschuss bittet um „Verständnis“. Die Prüfung mit der Leitpetition werde „sorgfältig und gründlich“ wie bei ­jeder anderen Petition erfolgen.

Aber um welche „sachgleiche“ Petition geht es im Ausschuss? Vor rund einem Jahr hatte Christian Redmann, ein Apotheker aus dem oberfränkischen Ebermannstadt, eine Petition zum ­Rx-Versandverbot gestartet. Allerdings geschah dies über open Petition, nicht im Bundestag, sodass sie nicht in Betracht kommt. Vielmehr bezieht sich der Petitionsausschuss auf eine Petition, die im Oktober 2016, nur wenige Tage nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung eingereicht wurde. Sie trägt den Namen: „Heilberufe – ­Rezeptabrechnung verschreibungspflichtiger Medikamente nur bei Be­teiligung an der Notdienstbereitschaft lokaler Apotheken.“

Inhalt dieser Petition ist allerdings nicht das von Bühler ausdrücklich geforderte Rx-Versandverbot. Vielmehr ging es den Petenten damals darum, dass nur solche Apotheken und Versandhändler mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, die auch am Notdienstsystem teilnehmen. Was im ­Endeffekt darauf hinaus läuft, dass im ­EU-Ausland ansässige Versender nicht abrechnen dürften – auch wenn das Wort „Versandhandelsverbot“ in der Petition nicht vorkommt. Zur Begründung hieß es in der Petition damals: „Es kann nicht sein, dass ausländische Unternehmen oder Online-Apotheken in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente anbieten und vom deutschen Gesundheitssystem profitieren, sich aber nicht an den Kosten und Pflichten der Gesundheitsversorgung beteiligen.“

Bühler: Ich bin stinksauer!

Bühler, der erst kürzlich mit einem Verfassungsrichter in Karlsruhe über den Einfluss des Versandhandels auf das Apothekenwesen sprach, ist extrem enttäuscht. Gegenüber DAZ.online erklärte er, dass er die nun ­beginnende Einspruchsfrist nutzen werde, um zu widersprechen. „Ich bin stinksauer und zweifle so langsam auch etwas an unserer Demokratie, wenn eine offensichtlich nicht sachgleiche Petition mit meinem Antrag gleichgesetzt wird“, so Bühler.

Der Student erhält im weiteren Verfahren Hilfe: Er werde fortan vom Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas juristisch beraten. Die Apothekergenossenschaft Noweda soll Bühler dabei finanziell unter die Arme greifen. |

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