DAZ aktuell

Hermann kritisiert „Faire-Kassenwahl-Gesetz“

Neue AOK-Rabattverträge seit 1. Juni

ks/ral | Mit Datum 1. Juni 2019 sind bundesweit neue AOK-Arzneimittelrabattverträge in Kraft getreten. Sie ersetzen auslaufende Verträge, umfassen aber auch erstmals aus­geschriebene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, nutzte den Start der Verträge, um das von Bundesgesundheitsminister Spahn geplante „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ zu kritisieren.

Man habe den Eindruck, dieses Gesetz werde „vor allem deshalb beklatscht, weil man missgünstig auf die guten Finanzerfolge der AOKs blickt“, meinte Hermann. „Diese Ergebnisse fallen uns aber nicht einfach in den Schoß. Sie sind Folge einer klugen regionalen Versorgungssteuerung.“ Dazu zählt Hermann auch die Arzneimittelrabattverträge. Hermann ist überzeugt: „Von unseren fairen Arzneimittelrabattverträgen profitieren einerseits mittelständische Pharmaunternehmen und andererseits sind sie vor allem auch die Basis für eine gute regionale Versorgung. Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft konsequent weitergehen. Doch die Pläne von Minister Spahn für eine erzwungene bundesweite Öffnung aller Krankenkassen würden bei Umsetzung für viele erfolgreiche regionale Versorgungsprojekte auf Dauer das Aus bedeuten.“

118 Fachlose

Die nun gestartete 21. Rabattvertragsrunde der AOK umfasst Ver­träge über 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 118 Fachlosen. 35 Hersteller bzw. Bietergemein­schaften haben sich erfolgreich be­teiligt. 20 Fachlose wurden im Mehrpartner-Modell vergeben. |

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