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Ankündigungen

Überregional

Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer

Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind. Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:

Veranstalter mit Anmeldeadresse

1) Titel

2) Gebiet

Seminar Nr.

1. Thema (Modul)/Unterthema

2. Thema (Modul)/Unterthema

entsprechend den von der Bundes­apothekerkammer verabschiedeten ­Seminarinhalten

Anrechenbare Stunden

3) Datum, Ort der Veranstaltung

4) Kosten

Bayerische Landesapothekerkammer

Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München, Tel. (0 89) 9 26 20, Fax (0 89) 92 62-22

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/062

1) -

2) Klinische Pharmazie

Seminar 5: Arzneimittelinformation

20 Stunden

3) 6. bis 8. März 2020; 24. bis 26. April 2020, Erlangen

4) 190,00 Euro

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/063

1) -

2) Klinische Pharmazie

Seminar 3: Ökonomie und Management

12 Stunden

3) 10. bis 11. Januar 2020; 16. bis 17. Oktober 2020, München

4) 114,00 Euro

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/064

1) -

2) Klinische Pharmazie

Seminar 6: Hygiene, antimikrobielle Therapie, Medizinprodukte

20 Stunden

3) 14. bis 16. Februar 2020; 9. bis 11. November 2020, München

4) 190,00 Euro

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/065

1) -

2) Medikationsmanagement im Krankenhaus

Zyklus

100 Stunden

3) Teil 1: 16. bis 18. Januar 2020; Teil 2: 26. bis 28. März 2020; Teil 3: 18. bis 20. Juni 2020; Teil 4: 24. bis 26. September 2020; Teil 5: 19. bis 20. November 2020, München

4) 1114,00 Euro

Bayern

Anmeldung zur Zwischen­prüfung 2019 für PKA

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 22. Oktober 2019 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.

Genauer Zeitpunkt und Ort der Zwischenprüfung werden rechtzeitig von den Berufsschulen bekannt gegeben. Die Prüfung wird nur in schriftlicher Form abgelegt. Der Aufgabenerstellungsausschuss für PKA erstellt einheitlich für ganz Bayern situative, handlungsorientierte Prüfungsaufgaben.

An der Zwischenprüfung können alle diejenigen Auszubildenden teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Wir bitten die Apothekenleiter, die Anmeldung bis spätestens 1. September 2019 bei der Bayerischen Landesapothekerkammer einzureichen. Gültig sind auch per FAX übersandte Anmeldungen (Fax Nr. 089/92 62-66). Das Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben bei oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de > Mitglieder > Apotheker und Team > Ausbilden PhiP/PTA/PKA > PKA > Ausbildungsnachweis und Prüfung).

Nach Ende der Anmeldungsfrist erhalten die Teilnehmer eine An­meldebestätigung. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Die Prüfungsgebühr von 25,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77 BIC: DAAEDEDDXXX). Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beizufügen. Für Jugendliche, die bereits 18 Jahre alt sind, entfällt diese Verpflichtung.

Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischen­prüfungsbescheinigungen werden nach erfolgter Korrektur den Auszubildenden in der Berufsschule ausgehändigt.

Die mit der Unterschrift des Apothekenleiters und bei Minderjährigen auch mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten versehene Zwischenprüfungsbescheinigung ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Winter 2020

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird am Donnerstag, 9. Januar 2020 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte durchgeführt.

Der mündlich/praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Januar/Februar 2020 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.

Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (siehe Handbuch der Bayerischen Landesapothekerkammer – Ausbildung der PKA – Leitfaden für die Ausbildung der PKA S. 4 und 5 „Verkürzung der Ausbildungszeit“). Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen.

Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. Oktober 2019 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per FAX übersandte Anmeldungen (FAX-Nr.: 089/92 62-66). Das Anmeldeformular ist diesem Rundschreiben beigefügt oder kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de > Mitglieder > Apotheker und Team > Ausbilden PhiP / PTA / PKA > PKA > Aus­bildungsnachweis und Prüfung).

Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.

2. Das Zeugnis der 2. Berufsschul­klasse.

3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (mind. 9 Unterrichtseinheiten). Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, ist ein Auffrischungskurs erforderlich. Bei Ersthelfer­kursen, die länger als 2 ½ Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme erforderlich.

4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).

5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.

Die Prüfungsgebühr von 60,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX).

Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!

Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.

Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. Oktober 2019 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. Oktober 2019 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. ­Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.

Hessen

Kammerwahl 2019 (16. Wahlperiode 2019 bis 2024)

Die Wahl der 16. Delegiertenversammlung findet Ende des Jahres vom 26.11.2019 – 05.12.2019 als Briefwahl statt.

Die Auszählung der Stimmen erfolgt in einer öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Landesapothekerkammer Hessen am 06.12.2019 in den Räumen der Landesapothekerkammer Hessen.

Der Vorstand hat für die bevorstehende Wahl folgenden Wahlausschuss ­bestimmt:

  • Frau Rechtsanwältin Daniela Pach, Wahlleiterin
  • Frau Rechtsanwältin Ina Förderer, stellvertretende Wahlleiterin
  • Frau Dr. Ursula Vierkotten
  • Frau Barbara Köhler und
  • Frau Petra Kühl

Der Wahlausschuss und die Wahlleiterin sind über die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen zu erreichen:

Landesapothekerkammer Hessen

– Wahlausschuss –

Kuhwaldstr. 46

60486 Frankfurt am Main

Die Durchführung der Kammerwahl richtet sich nach der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Hessen (WahlO), welche auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen einsehbar ist:

https://www.apothekerkammer.de/pdf/02-Wahlordnung_Juni%202012.pdf

Gewählt wird eine Delegiertenversammlung, die aus 28 Delegierten besteht, welche aus ihrer Mitte einen 7-köpfigen Vorstand wählen.

Gewählt wird aufgrund von Wahllisten. Jeder Wahlvorschlag muss den Familiennamen, den Vornamen und die Anschrift des Bewerbers enthalten. Diese Daten werden dann veröffentlicht. Den Wahlvorschlägen müssen ferner Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie mit der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag einverstanden sind. Jede Liste muss von mindestens 10 wahlberechtigten Kammermitgliedern unterschrieben sein, jeder Wahlberechtigte darf nur eine Liste unterschreiben. Jedes wahlberechtigte Kammermitglied kann eine Liste gründen und sich mit der geforderten Anzahl an Unterschriften direkt an der Kammerwahl beteiligen. Die Wahllisten müssen rechtzeitig (spätestens 70 Tage vor Beginn der Wahlfrist, § 8 Abs. 1 WahlO, also ­spätestens am 16.09.2019) in der ­Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen eingegangen sein. In jedem Wahlvorschlag müssen ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter benannt sein, der zur Abgabe von Erklärungen dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt sind. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Wahlleiterin fortlaufend nummeriert. Die Wahlvorschläge können ab sofort abge­geben werden.

Der Wahlausschuss prüft die Wahl­vorschläge und teilt dem Vertrauensmann/der Vertrauensfrau oder seinem Stellvertreter/Stellvertreterin etwaige Mängel mit, die bis spätestens 07.10.2019 abgestellt sein müssen. Anschließend werden die Wahlvorschläge bekannt gegeben.

Wählen und gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht) kann jeder, der in dem Wählerverzeichnis der Landesapothekerkammer Hessen eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Sie haben dann die Möglichkeit festzustellen, ob Sie auf dem Wählerverzeichnis stehen. Wenn das nicht der Fall ist, sie aber Kammermitglied der Landesapothekerkammer Hessen sind, haben Sie die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist hiergegen Einspruch bei der Wahlleiterin einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist das Wählerverzeichnis geschlossen und nur die dort aufgeführten Personen haben das aktive und passive Wahlrecht.

Frankfurt am Main, 13.05.2019

Landesapothekerkammer Hessen

Daniela Pach, Wahlleiterin

Sachsen

Kammerversammlung

Die Kammerversammlung tritt

am Samstag, dem 22. Juni 2019, 13.00 Uhr im Steigenberger Hotel de Saxe, Neumarkt 9, 01067 Dresden, zu ihrer konstituierenden Sitzung (62. Sitzung) zusammen.

Kammermitglieder haben Zutritt.

Tagesordnung

  • TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  • TOP 2 Wahl des/der Präsidenten/in, des/der Vizepräsidenten/in und der übrigen Mitglieder des Vorstandes
  • TOP 3 Sachstand Pharmazeutisches Institut der Medizinischen Fakultät der Uni Leipzig
  • TOP 4 Stationsapotheker in Sachsen – aktueller Stand
  • TOP 5 Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorstandswahl
  • TOP 6 Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses
  • TOP 7 Bestellung der Vermittler
  • TOP 8 Bestellung des Schlichtungsausschusses
  • TOP 9 Bestellung der Prüfungs­ausschüsse und des Widerspruchsausschusses nach der Weiterbildungsordnung
  • TOP 10 Satzungsänderungen
  • 10.1 Änderung der Entschädigungsordnung (EntschO)
  • 10.2 Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekerinnen und Apotheker (RL FB Apotheker)
  • 10.3 Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apotheken­assistenten und pharmazeutische Assistenten (RL FB PTA)
  • 10.4 Änderung der Gebührenordnung (GebO)
  • TOP 11 Wahl der Delegierten zum Deutschen Apothekertag 2019 und Diskussion sächsischer DAT-Anträge
  • TOP 12 Sonstiges

Friedemann Schmidt, Präsident

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