DAZ aktuell

BVDAK kommentiert Spahn-Entwurf

Kooperationsapotheker sehen mehr ungelöste Probleme als positive Ansätze

ks/eda | Auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat die Möglichkeit genutzt, zum Referentenentwurf für das „Apotheken-Stärkungsgesetz“ schriftlich Stellung zu nehmen.

Verbandspräsident Dr. Stefan Hartmann ist davon überzeugt, dass das Rx-Versandverbot die beste Lösung für die Vor-Ort-Apotheken wäre, um die seit Oktober 2016 bestehende Ungleichbehandlung von in- und ausländischen (Versand-)Apotheken zu beenden. Doch dieses Verbot sei „politisch offenkundig nicht mehr mehrheitsfähig“. Mit den von Bundesgesundeitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagenen Maßnahmen kann das Ziel der Gleichpreisigkeit und damit der fairen Wettbewerbsbedingungen aus BVDAK-Sicht jedoch nicht erreicht werden. Deshalb bestehe dringender Nachbesserungsbedarf.

Dass die Preisbindung für EU-Versender im Sozialrecht vor europarecht­lichen Angriffen sicherer wäre, hält der Verband für sehr zweifelhaft. Er sieht es höchst kritisch, dass mit der Überführung in das Sozialgesetzbuch V Verstöße gegen die Preisbindung nicht mehr wettbewerbsrechtlich verfolgt werden könnten – dabei waren es bislang gerade diese Verfahren, die den EU-Versendern noch Einhalt geboten haben. Schließlich sieht es der BVDAK – ebenso wie die ABDA – kritisch, dass der Bereich der PKV aufgegeben wird. Dieser Verzicht auf die Durchsetzung eines einheitlichen Preisrechts könnte Folgefragen aufwerfen, die das System der Gleichpreisigkeit insgesamt infrage stellen könnten. Die vorgesehenen Regelungen, die die freie Apothekenwahl auch in Zeiten des E-Rezepts gewährleisten sollen, die Modellprojekte zum Impfen sowie die Novellierung des Botendienstes begrüßt der BVDAK dagegen. Aber: Die positiven Aspekte des Gesetzentwurfes treten aktuell gänzlich in den Hintergrund, da das grundsätzliche Problem der Gleichpreisigkeit nicht nachhaltig und endgültig gelöst werde. |

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