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ZL-Webinarprogramm 2019

Auch in diesem Jahr bietet das ZL wieder ein Webinarpaket mit Live-Webinaren zu drei verschiedenen praxisrelevanten Themen für die Apotheke an.

Die Reihe beginnt mit dem Thema Kapselherstellung. Das Webinar behandelt die verschiedenen Methoden zur Kapselherstellung in der Apotheke, wobei ein Schwerpunkt auf der gravimetrischen Methode liegt. Die Teil­nehmer erhalten viele praktische Tipps und erfahren aktuelle Neuigkeiten aus dem ZL rund um Kapseln.

Das nächste Thema ist der Einsatz von Kosmetika in der Rezeptur. Welche Kosmetika dürfen in der Rezeptur verwendet werden? Die Referentin erläutert die regulatorischen Vorgaben und die Voraussetzungen für die Einarbeitung von kosmetischen Grund­lagen in Rezepturen. Anhand von diversen Beispielen wird aufgezeigt, welche kosmetischen Grundlagen für die Rezeptur verwendet werden dürfen und welche nicht.

Die Reihe schließt mit dem Thema der Dünnschichtchromatografie. Hier erhalten die Teilnehmer zunächst eine Anleitung zur richtigen Durchführung der Dünnschichtchromatografie. Mit einigen Beispielen werden Stolpersteine aufgezeigt, und die Zuhörer erhalten Tipps und Tricks, um diese in der Apotheke zu vermeiden.

Termine

Thema 1: Fit für die Kapsel­herstellung – neue Erkenntnisse aus dem ZL

30. Juli, 24. Oktober, jeweils 20.00 – 21.15 h

Thema 2: Kosmetika in der Rezeptur – was gibt es zu beachten?

20. Mai, 26. August, 25. November, jeweils 20.00 – 21.15 h

Thema 3: Dünnschichtchromato­grafie in der Apotheke – Wissen, Praxis und Problemlösung

6. Juni, 5. September, 5. Dezember, 20.00 – 21.15 h

Eine Akkreditierung aller Webinare bei der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA in der Kategorie 3: Vortrag mit Diskussion mit jeweils 2 Punkten ist erfolgt.

Der Link zur Teilnahme sowie eine Beschreibung der Nutzung der Webinarsoftware werden rechtzeitig vor dem Termin an die bei der Anmeldung eingegebene E-Mailadresse versendet.

Die Teilnahmegebühr für das Webinarpaket (alle drei Themen) beträgt 60,- Euro zzgl. MwSt. Apotheken, die im Vorjahr an mindestens einem Rezeptur-Ringversuch teilgenommen haben, erhalten einen Rabatt in Höhe des vollen Betrages.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die ZL-Homepage www.zentrallabor.com im Bereich „Login für Apotheken“ mittels Kundennummer und persönlichem Passwort. Apotheken, die noch kein Passwort haben oder ihres nicht mehr wissen, nutzen bitte die Funktion „Passwort vergessen“. Eine Anmeldung berechtigt zur Teilnahme an insgesamt drei Webinaren.

Bei Fragen zu der Teilnahme an den Webinaren oder wenn Sie noch keinen Online-Account für Ihre Apotheke haben, wenden Sie sich an:

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Straße 20, 65760 Eschborn, Tel. (0 61 96) 9 37-8 50/-8 56, Fax (0 61 96) 9 37-8 15, ringversuche@zentrallabor.com.

Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer

Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind.

Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:

Veranstalter mit Anmeldeadresse

1) Titel

2) Gebiet

Seminar Nr.

1. Thema (Modul)/Unterthema

2. Thema (Modul)/Unterthema

entsprechend den von der Bundes­apothekerkammer verabschiedeten ­Seminarinhalten

Anrechenbare Stunden

3) Datum, Ort der Veranstaltung

4) Kosten

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Villastr. 1, 70190 Stuttgart, Tel. (07 11) 9 93 47 36, Fax (07 11) 9 93 47 43

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/060

1) -

2) Allgemeinpharmazie

Seminar A.3: Medikationsmanagement in der Apotheke

8 Stunden

3) 3. Juni 2019, Stuttgart

4) 140,00 Euro

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2019/061

1) -

2) Allgemeinpharmazie

Seminar A.4: Interaktionsmanagement in der Apotheke

4 Stunden

3) 4. Juni 2019, Stuttgart

4) 70,00 Euro

Sachsen

Begleitende Unterrichts­veranstaltungen

Die nächsten begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum gemäß § 4 Abs. 4 Appro­bationsordnung für Apotheker finden vom 26. August bis 6. September 2019 im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden, Fiedlerstraße, 01307 Dresden statt. Der genaue Veranstaltungsort wird Ihnen in der Einladung mitgeteilt.

Die Anmeldung, unter Angabe Ihrer Mail- und Postadresse, ist an die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesapothekerkammer, Pillnitzer Land­straße 10, 01326 Dresden zu richten. Spätester Anmeldetermin ist der 26. Juli 2019. Bei erstmaliger Anmeldung ist das Bestehen des 2. Prüfungsabschnitts durch Vorlage des Zeugnisses in beglaubigter Fotokopie nachzuweisen. Anmeldungen zum zweiten Teil der Lehrveranstaltungen sind per E-Mail möglich (an t.hueckel@slak.de). Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine persönliche Einladung.

Übernachtungsmöglichkeiten bestehen bspw. beim Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden, Tel. (03 51) 46 97 50 (4697-616 /-608) (www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/). Alternativen finden Sie unter www.dresden-tourist.de. Bei Bedarf nehmen Sie bitte umgehend Kontakt auf.

Sachsen-Anhalt

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Die nächsten Prüfungen des Dritten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung finden in Sachsen-Anhalt voraussichtlich im November 2019 statt. Die genauen Prüfungstermine werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Anträge auf Zulassung zum Dritten Prüfungsabschnitt sind bis zum 11. Juni 2019 an das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale), zu richten. (Antragsformulare unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de)

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nur dann berücksichtigt werden, wenn ein wichtiger Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Bewerbers noch zulässt (§ 7 Abs. 1 AAppO).

Dem Antrag (einschließlich Melde­beleg) sind folgende Unterlagen im Original beizufügen:

1. Bescheinigung über die praktische Ausbildung entsprechend der Anlage 5 zu § 4 Abs. 3 AAppO. Ist die praktische Ausbildung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht beendet, ist eine vorläufige Bescheinigung dem Antrag beizufügen, aus der hervorgeht, wann die Ausbildung abgeschlossen sein wird. Die endgültige Bescheinigung nach Muster der Anlage 5 zur AAppO ist unverzüglich nach Erhalt ein­zureichen. Sie muss dem Landesprüfungsamt spätestens zu Beginn der Prüfungen des Dritten Abschnittes vorliegen und darf nicht vor dem tatsächlichen Ende der Ausbildung ausgestellt sein.

2. Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 4 Abs. 4 AAppO

3. Heiratsurkunde bei Namensänderung

Pharmaziepraktikanten, die ihre praktische Ausbildung nicht bis zum Prüfungstermin, aber innerhalb der nächsten drei Monate danach abschließen, werden gebeten, ihren Antrag ebenfalls zum o. g. Meldetermin einzureichen, damit sie im Rahmen der Nachprüfungen den Prüfungsabschnitt ablegen können.

Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

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