Adexa-Info

Der richtige Zeitpunkt ist jetzt!

Gute Gründe für die ADEXA-Mitgliedschaft

Sie sind noch nicht Mitglied bei ADEXA oder wollen eine Kollegin werben? Dann nicht mehr zögern: Vom 1. bis zum 31. Mai 2019 ist der Beitritt besonders attraktiv, denn im Rahmen unserer Maiaktion spart man bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag.

Es gibt diverse gute Gründe, um Gewerkschaftsmitglied zu werden: Vielen geht es darum, ihre berufliche Interessenvertretung zu stärken. Bei anderen stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund – bei künftigen Pro­blemen am Arbeitsplatz oder auch bei konkreten Auseinandersetzungen. Wieder andere wissen: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel! Als ADEXA-Mitglied unterstützen Sie deshalb die Arbeit der Tarifkommission.

Tarif ist einfach besser!

Tarifverträge sorgen für bessere Arbeitsbedingungen im Vergleich zu den gesetzlichen Ansprüchen. Beispiel Urlaub: Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt für alle Apothekenberufe 33 Tage bei einer Sechstagewoche, der gesetzliche Anspruch nur 24 Tage. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist zudem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätz­lichen Urlaubstag erhält.

Anspruch auf diese 33 bzw. 34 Tage Urlaub, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt und Tariferhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Sie ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.

Weitere Ansprüche auf Basis der Tarifverträge sind zum Beispiel Zuschläge für Mehrarbeit sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die tarifliche Sonderzahlung (13. Tarifgehalt), eine Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub).

Eintritt im Mai

Wenn Sie in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2019 Mitglied bei ADEXA werden, schenken wir Ihnen bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag. Ab Januar 2020 wird der reguläre Beitrag fällig. Eine Kündigung ist dann erstmals zum 31. Dezember 2020 möglich. Weitere Infos und Online-­Beitrittsformular: www.adexa-online.de

Gut beraten in allen beruflichen Situationen

Die ADEXA-Juristinnen wissen: Viele Auseinandersetzungen zwischen Inhaber und Angestellten lassen sich vermeiden, wenn man einen Arbeitsvertrag von der ADEXA-Rechtsabteilung prüfen lässt, bevor man ihn unterschreibt. Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den ADEXA-Juristinnen geben zu lassen. Bei Beanstandungen hilft ein Schreiben an den Arbeitgeber oft schnell weiter.

Andere Beratungsthemen sind die Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen auf Urlaub, Sonderzahlung oder Zuschlägen oder die Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung inklusive des Schriftwechsels mit der Apothekenleitung besteht vom Tag des Beitritts an!

Wenn sich eine Streitigkeit nicht auf außergerichtlichem Wege lösen lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft auch die Möglichkeit, dass ADEXA die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und gibt dem Mitglied auf dessen Antrag eine Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds; die Selbstbeteiligung ist mit 150 Euro gering.

Wer nicht den Rechtsschutz durch ADEXA genießt, muss oft mit erheblich höheren Kosten rechnen. Bereits ein einziger persönlicher Beratungstermin bei einem Anwalt kann eine teure Angelegenheit werden, die den jährlichen Mitgliedsbeitrag bei ADEXA um einiges übersteigt. |

Sigrid Joachimsthaler

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