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Alles im grünen Bereich

BMG-Antwort zu medizinischem Cannabis auf FDP-Anfrage

bj/ral | Lieferengpässe, aufwendige Prüfvorschriften – womit Apotheker seit zwei Jahren Cannabisgesetz kämpfen, ist für die Bundesregierung offenbar kein Grund zur Sorge und auch keiner, um etwas zu ändern. Auf eine Kleine Anfrage der FDP zu den verschiedenen Baustellen bei Medizinalhanf antwortete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sinngemäß, es sei alles im grünen Bereich.

Vor einigen Tagen hatten sich die Liberalen unter Federführung ihres drogenpolitischen Sprechers Dr. Wieland Schinnenburg zu Medizinalhanf erkundigt. Beispielsweise wollten sie wissen, ob die Bundesregierung plane, die Identitätsprüfung für Cannabisblüten in Apotheken zu vereinfachen. Hier sieht die Bundesregierung offenbar keinen Handlungsbedarf. „Die Regelungen zur Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln in Apotheken haben sich grundsätzlich bewährt“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU). Die Frage nach dem Prüfaufwand hat für die Apotheker auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Kassen wollen Cannabisblüten aus der Arzneimittelpreisverordnung herausnehmen und den Rezepturzuschlag drastisch senken. Wenn die Apotheker nicht entlastet werden, würden sie deutlich weniger Geld für dieselbe Leistung bekommen. Dass seitens der Bundesregierung offenbar keine gesetzgeberische Entlastung angedacht ist, trägt vermutlich nicht zur Konfliktlösung beim Cannabiszuschlag bei.

Die Liberalen interessierten sich weiterhin für die künftige Marktentwicklung und fragten, mit welchem Bedarf die Bundesregierung bis 2023 rechne und wie dieser zu decken sei. Darauf antwortete das BMG vage. „Der Bedarf an Medizinalcannabis ist von vielen ineinandergreifenden Faktoren abhängig und lässt sich prospektiv nicht belastbar einschätzen“, schreibt Weiss. Da Importe auch nach 2020 neben Cannabis aus deutschem Anbau möglich sein werden, gehe das BMG davon aus, dass der Bedarf gedeckt werden könne. Allerdings fühlt sich das Ministerium für die Cannabisversorgung nur bedingt zuständig: „Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe der Bundesregierung, den Bedarf an Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch Beschaffungsmaßnahmen des Bundes zu decken.“ |

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