DAZ aktuell

Antibaby-Pille bis 22 Jahre

GKV-Erstattung verlängert sich

cel/eda | Verschreibungspflichtige Kontrazeptiva sollen ab jetzt bis zum vollendeten 22. Lebensjahr der Versicherten erstattet werden. Ein entsprechendes Gesetz ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten.
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Seither zahlten die Krankenkassen die Antibaby-Pille, vaginale Ringsysteme wie den Nuvaring® oder hormonhal­tige Spiralen (Mirena®) nur bis zum Alter von 20 Jahren. Künftig kommen die Krankenkassen zwei Jahre länger für die Kosten verschreibungspflichtiger empfängnisverhütender Mittel auf: Seit dem 29. März 2019 haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Rx-Präparate zur Verhütung.

Möglich macht die Ausweitung der empfängnisverhütenden Leistungen der Krankenkassen das „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“, das am 29. März 2019, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten ist. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber § 24a SGB V angepasst, der die Empfängnisverhütung regelt. Es ändert sich aber nur der Altersbereich für die Erstattung seitens der Krankenkassen. Nach wie vor fällt für Versicherte ab dem 18. Geburtstag die gesetzliche Zuzahlung zu ihrem Kontrazeptivum an. Auch Mehrkosten muss die Versicherte selbst tragen. |

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