Joint Ventures

Mehr Unternehmung als Wagnis

Was ist ein Joint Venture?

Von Thorsten Schüller | Der „Zukunftspakt Apotheke“ der Apotheker­genossenschaft Noweda und von Hubert Burda Media basiert auf der Leitidee „Gemeinsam. Stärker“. Auf ein ähnliches Prinzip setzt die „Initiative pro AvO“, in der sich der Wort & Bild Verlag, der Großhändler Gehe, die Noventi-Gruppe, der Automatenhersteller BD Rowa sowie die Apothekergenossenschaft Sanacorp zusammengetan haben. In der Wirtschaftswelt werden derartig enge Kooperationen oft auch als Joint Venture bezeichnet.
Foto: imago/Chris Emil Janßen
Ein Joint Venture aus jüngster Vergangenheit: Daimler und BMW bündeln ihre Sharing-Angebote in ShareNow.

Im wörtlichen Sinne ist ein Joint Venture ein „gemeinsames Wagnis“. Tatsächlich meint der Begriff aber mehr ein gemeinsames Projekt beziehungsweise eine gemeinsame Unternehmung. Dieses Projekt ist sicher auch ein Wagnis, primär ist es aber darauf ausgerichtet, gemeinsame Interessen erfolgreich umzusetzen.

In der Praxis ist ein Joint Venture oft ein Tochterunternehmen, das von mindestens zwei voneinander unabhängigen Unternehmen gegründet und geführt wird. Darin bündeln die Partner vielfach ihr Know-how, nicht selten fließt aber auch Kapital in diese Gesellschaft. Darüber hinaus können die beteiligten Unternehmen auch Produktionsmittel und/oder Arbeitskräfte in das gemeinsame Joint Venture einbringen.

Grundsätzlich gibt es bei Joint Ventures zwei unterschiedliche Kooperationsformen: Bei einem Equity Joint Venture wird ein Gemeinschaftsunternehmen mit Kapital- und Risikobeteiligung der Partnerunternehmen geschlossen. Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, hat also einen autonomen Status. Bei einem Contractual Joint Venture gibt es eine vertragliche Vereinbarung, die Kosten-, Risiko- und Gewinnverteilung festlegt. Die Parteien bestimmen darüber, ob das Joint Venture eine eigene Rechtsform erhalten soll oder nicht.

Rechtsgrundlage ist in jedem Fall der Joint-Venture-Vertrag, den die Partner mit­einander schließen. In ihm sollten möglichst ausführlich die gegenseitigen Interessen und Ziele erwähnt und die Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen geregelt werden. Dazu gehört beispielsweise die Frage, wie die gemeinschaftliche Führung konkret gestaltet wird oder wie Gewinne verteilt werden.

Nach Angaben des Onlinelexikons Gründerszene.de kann es dafür mehrere Gründe geben. Zum einen können die Risiken und Gefahren eines Projektes oder einer Unternehmung auf zwei Parteien aufgeteilt werden und müssen nicht von einem Unternehmen alleine getragen werden. Zum anderen können durch ein Joint Venture die Ressourcen von allen Beteiligten besser genutzt und Synergieeffekte verstärkt werden.

Andererseits birgt ein Joint Venture auch Risiken. So müssen beispielsweise die Ziele und Erwartungen aller Parteien klar definiert und kommuniziert werden, da es sonst schnell zu Miss­verständnissen und Zerwürfnissen kommen kann. Ein Nachteil eines Joint Ventures kann auch der relativ hohe Koordinationsaufwand sein. Dazu zählen zum Beispiel langwierige Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse sowie das Überwinden von interkul­turellen oder sprachlichen Konflikten bei internationalen Joint Ventures.

Ein Joint Venture kann auch ein Mittel sein, um im Ausland Fuß zu fassen und sich damit globaler aufzustellen. So hat das Ludwigshafener Chemie­unternehmen BASF im Jahr 2000 mit dem chinesischen Konzern Sinopec ein 50:50-Joint-Venture gegründet, um in der Großstadt Nanjing einen gemeinsamen Petrochemiestandort aufzubauen und damit Zutritt zum chinesischen Markt zu bekommen. Insgesamt haben die beiden Partner bislang mehr als fünf Milliarden Dollar in das Gemeinschaftsprojekt investiert.

Jüngst haben auch die Autohersteller Daimler und BMW bekanntgegeben, gemeinsam ein Joint Venture gründen zu wollen. Damit wollen die beiden Konzerne, die bisher vor allem als Wettbewerber aufgetreten sind, „Mobilitätsdienstleistungen aus einer Hand anbieten“ und ein Netz von Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass beide Konzerne gemeinsam besser gerüstet sind, den technologischen und strukturellen Wandel in der Automobilbranche zu bewältigen.

Im Fall des „Zukunftspaktes Apotheke“ und „pro AvO“ geht es um das gemeinsame Ziel, die Apotheken vor Ort zu stärken. Die Partner bringen dafür ihre apothekenspezifische, publizistische und digitale Marketingexpertise in das Gemeinschaftsprojekt ein. |

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