Arzneimittel und Therapie

Beratungsintensive Wirkstoffpflaster

In Packungsbeilagen fehlen unerlässliche Anwendungshinweise

jb/cst | Transdermale therapeutische Systeme (TTS) gehören zu den er­klärungsbedürftigsten Arzneiformen überhaupt. Das beginnt beim Auf­kleben, geht über die gesamte Anwendungsdauer und endet bei der Ent­sorgung. Eine Untersuchung der Kooperationseinheit Klinische Pharmazie am Universitätsklinikum Heidelberg zeigt nun einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Patienten in der Apotheke zur richtigen Anwendung der Pflaster beraten werden.

Was ist zu beachten?

  • Haut muss unverletzt und frei von Haaren sein, vorher mit Wasser, aber ohne Seife reinigen, zum Trocknen abtupfen
  • Hormonpflaster nicht auf die Brust kleben
  • Haare mit einer Schere entfernen, Nass- und Trockenrasierer können die Haut reizen
  • Nicht zerschneiden
  • Applikationsort regelmäßig wechseln
  • Ist die Verpackung, Umhüllung oder Schutzfolie einmal geöffnet beziehungsweise entfernt, das Pflaster umgehend aufkleben
  • Beschädigte Pflaster nichtverwenden
  • Pflaster mit leichtem Druck aufkleben, mindestens 30 Sekunden mit der flachen Hand andrücken
  • Wärmeeinwirkung zum Beispiel durch Sonnenbäder, Sommerhitze, Heizkissen, Wärmedecken etc. vermeiden (verstärkte Resorption)
  • Schwimmen, Duschen und Baden ist möglich (Wassertemperatur nicht über 37°C)
  • Dosierungsintervall beachten (Datum und Uhrzeit des Pflasterwechsels auf der Verpackung notieren)
  • Nach der Entfernung die Klebeseiten zusammenkleben und mit dem Hausmüll und für Kinder bzw. Haustiere unzugänglich entsorgen
  • Danach die Hände waschen

Dazu werteten die Heidelberger Forscher die Packungsbeilagen von allen im Jahr 2016 auf dem deutschen Markt verfügbaren Wirkstoffpflastern aus. Zuvor hatten sie anhand einer Literaturstudie diejenigen Anwendungsschritte identifiziert, die besonders fehleranfällig sind. Und die, wenn der Patient auch tatsächlich etwas falsch macht, mit einer Nebenwirkung oder sogar mit Therapieversagen assoziiert sind. 28 Hinweise wurden als unerlässlich angesehen. Auf diese Anwendungshinweise hin wurden die Packungsbeilagen nun untersucht. Das Ergebnis: In jeder der insgesamt 81 Packungsbeilagen fehlten wichtige Hinweise. Keine einzige enthielt alle. Und das, obwohl die formellen Vor­gaben der Europäischen Zulassungs­behörde jeweils erfüllt waren. |

Quelle

Lampert A et al. Informationslücken in Packungsbeilagen: fehlende Hinweise zum richtigen Umgang mit Transdermalen Therapeutischen Systemen. Dtsch med Wochenschr 2019; 144(05): e36-e41

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