DAZ aktuell

Hüffenhardt: Es wird wieder verhandelt

Verwaltungsrichter nehmen DocMorris-Arzneimittelabgabeautomat persönlich in Augenschein

BERLIN (ks) | Der Rechtsstreit um den DocMorris-Abgabeautomaten in Hüffenhardt geht in die nächste Runde. Am 4. April 2019 wird das Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandeln, ob die Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums rechtmäßig war – und zwar direkt vor Ort.

Es ist inzwischen fast zwei Jahre her: Im April 2017 eröffnete DocMorris in Hüffenhardt seinen Arzneimittel-Abgabeautomaten mit Video-Beratung in den früheren Räumlichkeiten einer Apotheke. Doch die Freude der Niederländer war von kurzer Dauer. Schon zwei Tage später ordnete das Regierungspräsidium Karlsruhe die sofortige Schließung an. Die Behörde zeigte sich überzeugt: Die Versandhandelserlaubnis von DocMorris umfasst nicht die Eröffnung einer solchen Abgabestelle. Kurz darauf ging der Automat allerdings wieder in Betrieb – DocMorris war gegen die Verfügung vorgegangen, was dazu führte, dass die Niederländer zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter OTC über ihren Abgabeautomaten verkaufen durften.

Allerdings war auch damit bald Schluss. Denn nicht nur DocMorris ging vor dem Verwaltungsgericht gegen das Regierungspräsidium vor – auch einige Apotheker und der Apothekerverband Baden-Württemberg zogen gegen DocMorris vor Gericht. Ihr Ziel war, eine wettbewerbsrecht­liche Unterlassungsverfügung zu erlangen. Dies gelang ihnen in verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht Mosbach. In der Folge musste DocMorris in Hüffenhardt auch den OTC-Verkauf stoppen.

Für diese insgesamt fünf zivilrecht­lichen Verfahren gibt es bereits seit Längerem einen Termin für die gemeinsame Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Karlsruhe: den 10. April. Wann es hingegen vor dem Verwaltungsgericht losgehen sollte, war bislang unklar. Nun steht der Termin jedoch. Am 4. April werden die Richter für die Verhandlung sogar nach Hüffenhardt reisen. Verhandelt wird ab 10.15 Uhr im Feuerwehrgerätehaus – im Laufe dieser Verhandlung soll dann der Abgabeautomat zur Beweisaufnahme in Augenschein genommen werden. Wann das Urteil zu erwarten ist, ist noch nicht klar. |

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