Futurepharm

Securpharm, E-Rezept & mehr

Was uns die Digitalisierung noch bringt

Von Patrick Kwik | Seit dem 9. Februar 2019 ist das System Securpharm in der öffentlichen Apotheke umgesetzt. Es soll die legale Lieferkette vor dem Eindringen von Arzneimittelfälschungen schützen. Möglich wird dieses System durch digitale Anbindung der Apotheken an einen Server. Weitere Digitalisierungsschritte stehen den Apotheken noch in diesem Jahr bevor.
Patrick Kwik, Congress-Apotheke, Karlsruhe, ­Vorsitzender des AK Digitalisierung des LAV Baden-Württemberg

Securpharm bringt zum einen eine bessere Erkennbarkeit von Fälschungen mit sich, zum anderen ergibt sich durch den Scan des Data-Matrix-Codes in der Apotheke der Vorteil, sofort Chargennummer und Verfalldatum der Packung in die Warenwirtschaft zu übernehmen. Diesen Vorteilen stehen ein gewisser Mehraufwand und auch Umstellungen im Betriebsablauf gegenüber.

Vorteile, aber auch Mehraufwand

Mehraufwand entsteht sowohl beim Wareneingang als auch bei der Abgabe. Beim Wareneingang muss, anders als vormals, tatsächlich jede einzelne Packung in die Hand genommen und gescannt werden. Bei der Warenabgabe muss (nicht selten händisch) die Packung aus dem System ausgebucht werden. Selbst Konfektionierautomaten beherrschen die Ausbuchung nach derzeitigem Stand nicht automatisch. Hier ist in jedem Fall Luft nach oben und wir werden sehen, was die Systemhäuser sich an dieser Stelle noch einfallen lassen werden.

Auch unsere Betriebsabläufe verändern sich insbesondere bei Versorgungstätigkeiten, bei denen der Patient nicht direkt am HV-Tisch steht – also zum Beispiel bei Belieferung (Botendienst), Praxisbedarf oder Bestellungen. Das muss im Team eingeübt und zur Routine werden. Und schon zeigt sich wieder: Digitalisierung hat immer auch eine Schnittstelle in die analoge Welt, also in eine Welt, in der Menschen mit Händen und Hirn gebraucht werden.

Kommunikationsnetz mit Potenzial

Wenn wir nach vorne schauen, dürfen wir in diesem Jahr noch auf die Anbindung unserer Apotheken an die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI), einem speziell geschaffenen Kommunikationsnetz der Heilberufler, erwarten. Zu dieser Anbindung sind die Apotheker über das E-Health-Gesetz verpflichtet. Dazu wird jede Apothekerin und jeder Apotheker mit einem elektronischen Heilberufeausweis (HBA) ausgestattet und jede Apotheke wird eine Institutionenkarte (SMBC) erhalten. Mit beiden Karten wird dann ein spezieller, in der Apotheke zu installierender Hardware-Konnektor ausgerüstet, der seinerseits die Verbindung zur TI aufnimmt.

Auch die Arztpraxen werden über solche Konnektoren angebunden, sodass ein Datenaustausch zwischen Apotheke und Arztpraxis möglich wird. Die erste Anwendung, die über dieses neue Netz laufen soll, ist der elektronische Medikationsplan. Aus meiner Sicht hat diese Struktur das Potenzial, einen echten Mehrwert in der Zusammenarbeit der Heilberufler zum Wohle des Patienten zu bieten.

Foto: viperagp – stock.adobe.com
Die Digitalisierung wird sich auf alle Bereiche der Apotheke auswirken. Das elektronische Rezept wird eine epochale Veränderung für die Apotheke darstellen.

Das E-Rezept kommt

Die Bundespolitik und auch viele Landesparlamente haben sich über diese Projekte hinaus etwas vorgenommen, was für die öffentlichen Apotheken eine epochale Veränderung darstellen wird. Aus den uns gewohnten Papierrezepten sollen elektronische Rezepte werden. Viele potenzielle Anbieter meinen, hier mitentwickeln zu wollen. Manche behaupten gar, dass sie bereits fertige Lösungen haben. Tatsächlich fehlt im Augenblick sogar jegliche rechtliche Grundlage für uns Apotheken zur Belieferung einer Verordnung, die nicht auf Papier, mit Unterschrift des Arztes und mit allen anderen vorgeschriebenen Komponenten ausgestattet ist. Gleichwohl: Das wird kommen und es wird auch die rechtlichen Voraussetzungen geben. Das E-Rezept wird kommen und wir Apotheker sind gut beraten, uns hier an die Spitze der Bewegung zu stellen. Entsprechende Projekte sind bereits auf den Weg gebracht und werden sogar mit öffentlichen Mitteln in der Entwicklung gefördert.

Digitale Trends

Weitere Maßnahmen der Digitalisierung kommen oft nicht aus der berufsfachlichen Ecke und sind deshalb auch nicht zwingend apothekentypisch. Sie sind manchmal einfach nur Trends, haben gelegentlich eine Bedeutung für den gesamten Handel oder sind Ideen einer „Convenience“-orientierten Gesellschaft, wie das kontaktlose Bezahlen über GooglePay oder ApplePay. Für all das und genauso für alles, was uns Apotheken als für unsere Arbeit „unabdingbar“ suggeriert wird: Hier gilt, immer zu prüfen, was davon sowohl für die Apotheke als auch für unsere Kunden und Patienten wirklich sinnvoll ist – insbesondere auch vor dem Hintergrund unserer heilberuflichen Verantwortung und den in Deutschland besonders hohen Datenschutzanforderungen. |

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