DAZ aktuell

Kein namensgleicher Großhandel

Bundesratsausschüsse geben Empfehlungen zum GSAV ab

BERLIN (ks) | Die zuständigen Bundes­ratsausschüsse haben den Entwurf für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geprüft und Empfehlungen für eine Stellungnahme des Plenums vorgelegt. Sie regen nicht nur zahlreiche konkrete Änderungen am Kabinettsentwurf an, sondern machen auch eigenständige Vorschläge. Einer betrifft den von Apotheken betriebenen Großhandel.

Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, „zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen, um die notwendige voll­ständige Nachvollziehbarkeit der Vertriebswege zu ­gewährleisten“. Damit sollen die Import- und Vertriebswege transparent gestaltet und die Einschleusung von gefälschtenArzneimitteln – einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle – verhindert werden.

In der Begründung heißt es, die Inspektionspraxis habe gezeigt, dass Apotheken, deren Leiter einen namens­gleichen Großhandel betreiben, Arzneimittel im Namen der Apotheke und damit zu günstigen Apothekenkondi­tionen beim pharmazeutischen Unternehmer bestellen. Der pharmazeutische Unternehmer könne hierbei nicht unterscheiden, ob er an eine Apotheke oder einen Großhandel liefert. Die für Apotheken bestellten Waren würden dann intern an den apothekereigenen Großhandel weitergeleitet oder der Eingang direkt dort verbucht. Von dort würden sie an andere pharmazeutische Großhändler (auch zum Export) weiterverkauft.

Der Gesundheitsausschuss vermisst eine Transparenz der Warenströme und mahnt: „In letzter Zeit sind Arzneimittelfälschungen (einschließlich Arzneimittel aus illegaler Bezugsquelle) auf diesem Weg in die legale Lieferkette eingeschleust worden. Securpharm kann dies nicht gänzlich verhindern“.

Am 15. März wird das Bundesratsplenum das zustimmungspflichtige GSAV erstmals beraten und über die Empfehlungen der Ausschüsse befinden. |

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