DAZ aktuell

Wir brauchen mehr Versorgungssicherheit

Bork Bretthauer, Geschäftsführer Pro Generika / AG Pro Biosimilars

Foto: Pro Generika
Bork Bretthauer

Der Auftakt zum neuen Jahr 2019 könnte spannender nicht sein – allein drei wichtige Ereignisse betreffen die Arzneimittelversorgung. Zunächst wird am 9. Februar 2019 das Securpharm-System in Deutschland online gehen. Unter­nehmen, Apotheken und Großhandel haben sich mit enormem finanziellem und technischem Aufwand auf dieses Datum vorbereitet. Im Vergleich zu ­anderen Ländern in der EU war und ist Deutschland Vorreiter bei diesem Großvorhaben.

Darüber hinaus deutet – zumindest aus heutiger Sicht – vieles auf einen harten Brexit hin, der auch Folgen für die Arzneimittelversorgung haben kann. Auch hier haben Unternehmen alles dafür getan, um sich darauf vorzubereiten. Angesichts jedoch immer noch anhaltender, großer politischer Unsicherheiten über den weiteren Kurs Großbritanniens und den Status der Beziehungen zur EU appellieren wir vor allem an die zuständigen Behörden und Politiker auf nationaler wie auf EU-Ebene, bei den anstehenden Entscheidungen im Sinne der ­Versorgungssicherheit Pragmatismus walten zu lassen.

Schließlich hat Gesundheitsminister Jens Spahn ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) auf den Weg gebracht, das auch die Fälle Lunapharm, Valsartan und Bottrop aufgreift. Die Stärkung der Versorgungssicherheit betreffend, sind jedoch kaum Regelungen im Gesetz zu finden, die dieses Ziel tatsächlich erreichen können. Der Zusatz z. B., wonach Rabattverträge künftig so ausgestaltet sein sollten, dass diese eine „unterbrechungsfreie und bedarfsgerechte“ Versorgung sicherstellen, bildet nur ab, was längst in den Rabattverträgen geregelt ist, ohne dass dies bislang Engpässe aufgrund zunehmender Marktverengung vermeiden half.

Im Bereich der Zytostatikaversorgung soll nun eine Regelung getroffen werden, die das ganze Gegenteil einer Stärkung der Sicherung der Arzneimittelversorgung ist. Ausgerechnet das Marktsegment soll dem Rabattvertragsregime unterworfen werden, bei dem sich schon bisher Lieferengpässe zu echten Versorgungsengpässen ausgeweitet haben. Dabei gibt es ohnehin schon eine zunehmende Marktverengung auf wenige Unternehmen.

Schließlich finden sich zwei Regelungen zu den Biosimilars im Referentenentwurf. Zum einen sollen die regionalen Zielvereinbarungen bundesweit ausgerollt werden, was folgerichtig und zu begrüßen ist. Denn seit einiger Zeit zeigen Analysen, dass die Regionen, die solche Zielvereinbarungen haben und umsetzen, eine gleich gute Ver­sorgung der Patienten bei signifikant geringeren Kosten erreichen.

Zum anderen ist bislang zudem vor­gesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig über die Austauschbarkeit von Biosimilars in der Apotheke entscheiden soll. Laut Begründung soll damit sichergestellt werden, dass sie häufiger als bislang anstelle eines Originalpräparates angewendet werden sollen. Diese Regelung ist nicht notwendig, da dieses Ziel bereits mit der konsequenten Umsetzung des obigen Gesetzesvorschlags vollständig erreicht werden kann. Zudem traf sie auch auf einhellige Ablehnung der Ärzte- und Apothekerschaft in der Verbändeanhörung am 17. Dezember 2018 im Gesundheitsministerium. Aus gesundheitspolitischer Sicht bleibt hinzuzufügen, dass sich der Biosimilar-Wettbewerb deutlich intensiviert hat und die Krankenkassen allein durch die konsequente ärztliche Verordnung der Adalimumab-Biosimilars (statt Humira) pro Jahr bereits rund 500 bis 600 Mio. Euro einsparen können – ohne jede Aut-idem-Regelung des G-BA. |

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