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Gesundheitspolitik
Bald Höchstpreise für Grippeimpfstoffe?
Apotheker sollen 1 Euro je Einzeldosis und 20 Euro pro Verordnungszeile erhalten
In der Arzneimittelpreisverordnung soll demnach festgehalten werden, dass die Apotheker bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte höchstens einen Zuschlag von einem Euro je Einzeldosis berechnen dürfen, höchstens allerdings 20 Euro pro Verordnungszeile. Die Höhe und Obergrenze begründen die Fraktionen damit, dass es sich nicht um die Abgabe an Versicherte, sondern an Ärztinnen und Ärzte handelt, bei der Beratungsleistungen durch die Apotheke nicht erforderlich seien. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich findet den fixen Vergütungszuschlag von einem Euro gerecht. Allerdings seien 20 Euro pro Verordnungszeile „zu niedrig und etwas lebensfremd“.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will die Bundesregierung die Preisbildung und Vergütung in der Impfstoffversorgung umstellen. Im Bundeskabinett wurde dazu ein Entwurf beschlossen, demzufolge Apotheken im Rahmen regionaler Versorgungsverträge mit Krankenkassen pro Impfdosis den Einkaufspreis sowie eine Vergütung von einem Euro plus Umsatzsteuer erstattet bekommen sollen. Eine 1-Euro-Begrenzung soll den Apotheken den Anreiz für Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen nehmen.
Anlass für eine Neuregelung in diesem Bereich waren Festpreisvereinbarungen zwischen Kassen und einzelnen Apothekerverbänden. 2017 hatte der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für Impfstoff-Rabattverträge schon gestrichen. Mit ihren Festpreisvereinbarungen sorgten die Kassen und Apotheker aber für Konstruktionen, die in der Politik ebenso wenig ankamen. Im Kabinettsentwurf war weiterhin von Verträgen zwischen Apothekern und Kassen die Rede.
Nun liegt ein neuer Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum TSVG vor: Klargestellt soll jetzt werden, dass Impfstoffe für Schutzimpfungen nicht Gegenstand von Rabattverträgen sein können. Auch von ergänzenden Verträgen zwischen Kassen und Apothekerverbänden ist keine Rede mehr.
Vielmehr soll in der Arzneimittelpreisverordnung festgehalten werden, dass die Apotheker bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte höchstens einen Zuschlag von einem Euro je Einzeldosis berechnen dürfen. Pro Verordnungszeile darf höchstens ein Zuschlag von 20 Euro taxiert werden. Als Begründung teilen die Fraktionen mit: „Eine Apothekenvergütung in dieser Höhe mit einer Obergrenze ist angemessen, da es sich nicht um die Abgabe an Versicherte, sondern an Ärztinnen und Ärzte handelt, bei der Beratungsleistungen durch die Apotheke nicht erforderlich sind.“ Auch der logistische Aufwand sei damit ausreichend berücksichtigt.
Und auch für die Preisbildung auf Herstellerebene haben Union und SPD eigene Vorstellungen. Im vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf war geplant, das europäische Referenzpreissystem auszuweiten. Außerdem sah der Kabinettsbeschluss zusätzliche Rabatte für Impfstoff-Hersteller gegenüber Kassen vor: Grundsätzlich waren dies 5 Prozent für Impfstoffe, für saisonale Grippeimpfstoffe sogar 10 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers. Kann ein Abschlag nach der EU-Referenzierung nicht ermittelt werden, sollten es 7 Prozent sein.
Dem aktuellen Änderungsantrag zufolge sollen diese zusätzlichen Rabatte jedoch gestrichen werden.
Hennrich: „Zu niedrig und etwas lebensfremd“
CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich, Berichterstatter für alle Arzneimittelthemen in der Unionsfraktion, erklärt dazu: „Durch das ausgeweitete EU-Referenzpreissystem werden die Preise ja schon deutlich abgesenkt. Wenn wir jetzt noch zusätzlich fünf, sieben oder zehn Prozent wegnehmen, würde das Preisniveau ja unter das europäische Niveau fallen.“
Für ihn sei das EU-Referenzpreissystem entscheidend. So hätten die Hersteller sogar dafür geworben. Und auch bei der Apothekenvergütung gibt es leichte Differenzen zwischen dem Beschluss der Bundesregierung und den Vorstellungen der Regierungsfraktionen.
Der CDU-Politiker wörtlich: „Zu den derzeitigen Vorschlägen kann ich erklären, dass es uns darum ging, dass nicht große Apotheken durch überproportionale Einkaufsvorteile profitieren. Deswegen denken wir, dass der fixe Vergütungszuschlag von einem 1 Euro je Einzeldosis gerecht ist, weil er für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt.“
Allerdings sieht er beim Apothekenhonorar noch Gesprächsbedarf. Die im Änderungsantrag vorgeschlagenen 20 Euro als Höchstgrenze pro Verordnungszeile seien zu niedrig und etwas lebensfremd: „Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.“
In der aktuellen Influenzasaison haben sich deutlich mehr Menschen gegen Grippe impfen lassen als in den Vorjahren. Laut Marktforschungsinstitut IQVIA wurden zehn Prozent mehr Impfdosen abgegeben. Insgesamt beläuft sich die Zahl auf insgesamt 14,6 Millionen Grippeimpfdosen (August bis Dezember 2018). 13,3 Millionen hiervon entfallen auf GKV-Patienten, das sind zehn Prozent mehr als in der Vorjahresgrippesaison. Seit Beginn der Grippesaison wurden 20.100 Fälle labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle dem Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet, 49 Menschen mit Influenza verstarben bereits. |
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