Gesundheitspolitik

Import-Ausnahme in Kraft

BERLIN (ks) | Seit dem 18. Dezember müssen Apotheker bei der Abgabe von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sowie antineoplastischen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung die Import-Austauschpflicht nicht mehr beachten.

Vergangenen Dienstag wurde das Implantateregister-Einrichtungs­gesetz (EIRD) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es soll vor allem die Sicherheit und Qualität von Implantationen verbessern. Es wurde aber auch genutzt, um einen redaktionellen Fehler im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu korrigieren. Denn nach langem Ringen um die Importförderklausel hatte man sich kurzfristig auf den Kompromiss geeinigt, zumindest Arzneimittel, die „wegen ihrer besonderen Anforderungen insbesondere an die Lagerung und den Transport“ besonders kritisch sind, von dieser auszunehmen. Doch die kurzfristigen Änderungen führten versehentlich dazu, dass die Import-Ausnahme erst im August 2022 wirksam werden sollte. Diese Panne ist nun behoben. |

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