Gesundheitspolitik

Geldbuße wegen DSGVO-Verstößen

Uniklinik Mainz muss zahlen

BERLIN (ks) | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat gegen die Uniklinik Mainz eine – bereits bestandskräftige – Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro verhängt.

Der Grund: Die Klinik soll mehrfach gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen haben, als es bei der Aufnahme eines Patienten zu einer Patientenverwechslung kam. Dies hatte laut LfDI eine falsche Rechnungsstellung zur Folge und offenbarte „strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement“. Der Landesbeauftragte Dieter Kugelmann hob in einer Pressemitteilung hervor, dass Sanktionsmaßnahmen vor allem das Ziel hätten, bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern. Neben ihrer Sanktionswirkung enthielten sie immer auch ein präventives Element. „Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden.“ Die Mainzer Klinik hat bereits versichert, Verbesserungen ihres Datenschutzmanagements voranzutreiben – was Kugelmann nur begrüßen kann. |

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