Gesundheitspolitik

Wie kommt das E-Rezept nach Holland?

BMG prüft den Anschluss von EU-Versendern an die Telematikinfrastruktur

BERLIN (bro/az) | Damit Apotheken in Deutschland künftig E-Rezepte empfangen können, müssen sie sich an die Tele­matikinfrastruktur (TI), die „Datenautobahn für das Gesundheitswesen“, anbinden. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Aber wie sieht es eigentlich mit den EU-Versendern aus? Sie setzen große Hoffnung auf das Rezept – doch wie schaffen sie den Anschluss an die TI? Das Bundesgesundheitsministerium prüft dies bereits.

Das E-Rezept wird derzeit in zahlreichen Modellprojekten getestet. Auch DocMorris hat ein eigenes kleines Projekt mit Hausärzten in Westfalen-Lippe gestartet. Sie alle nutzen eine eigene technische In­frastruktur – und hoffen, dass es genau diese Strukturen sind, die im kommenden Jahr bundesweites Vorbild sein könnten.

Denn am 30. Juni 2020 wird die Gematik ihre Spezifikationen zum E-Rezept vorstellen und somit das technische Grundgerüst für die künftige Weiterleitung und Nutzung des E-Rezeptes in Deutschland festlegen. Der 30. September ist dann der Stichtag für die Apotheker: Ab dann müssen sie an die TI angebunden sein. Diese Regelungen und Fristen gelten allerdings ausschließlich für (Versand-)Apotheken in Deutschland. Doch auch EU-Versender wie DocMorris oder Shop Apotheke dürften ein Interesse haben, sich an die TI anzubinden, damit auch an sie E-Rezepte weitergeleitet werden können.

Woher kommen HBA und SMC-B?

Aber diese Anbindung ist nicht einfach. Apotheken in Deutschland müssen in den nächsten Monaten eine Reihe von Hard- und Software-spezifischen Umstellungen vornehmen, um sich an die TI anzukoppeln: Da ist zum Beispiel der E-Heil­berufsausweis (HBA), mit dem die Apotheker sich als Heilberufler im System identifizieren müssen, bevor sie Patientendaten einsehen dürfen. Hinzu kommt die sogenannte SMC-B-Karte, mit der sich die Apotheke als heilberufliche Institution in der TI anmeldet. Das Problem für die Versender jenseits der Grenze: Beide Karten werden von den Apothekerkammern an die Apotheker bzw. die Apotheken verteilt – und DocMorris & Co. sind dort bekanntlich nicht Mitglied.

Während DocMorris auf Anfragen zu dieser Problematik nicht antwortete, gab es Rückmeldung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dieses stellt zunächst klar: „Alle Apotheken, die ein E-Rezept einlösen möchten, benötigen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Das gilt sowohl für Vor-Ort-Apotheken als auch für Online-Apotheken.“ Und wie soll dies geschehen? Dazu sagte eine BMG-Sprecherin, ihr Haus prüfe derzeit verschiedene Lösungen zum Anschluss ausländischer Versandapotheken an die TI und die Ausgabe der Karten. Zugleich betonte sie, dass die EU-Versender hier nicht eingebunden seien. Vonseiten des BMG habe es keinen Kontakt mit EU-Versandapotheken dazu gegeben. Weniger problematisch dürften für die EU-Versender die für die Herstellung der Verbindung zur TI ebenfalls erforderlichen E-Health-Konnektoren sein. Diese könnten auch in anderen europä­ischen Ländern genutzt werden, so die Sprecherin.

Klar ist aber auch: Der Anschluss der Shop Apotheke und von DocMorris läuft wesentlich entspannter ab – schließlich kann die gesetzlich vorgegebene Frist (30. September 2020) nur für inländische (Versand-)Apotheken gelten. Die Sprecherin: Das Digitale-Versorgung-Gesetz gilt nicht für ausländische Versandapotheken. „Der Anschluss von ausländischen Versandapotheken ist freiwillig und kann jederzeit erfolgen.“ |

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