Gesundheitspolitik

„Hygienisch untragbar“

BERLIN (ks) | Anfang September hatte das Landratsamt Günzburg vor selbst hergestellten Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“- Kapseln aus der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach gewarnt. Kurz darauf wurde dem Inhaber die Betriebserlaubnis entzogen. Dieser stellte einen Eilantrag gegen den behördlich ebenfalls angeordneten Sofortvollzug. Doch das Verwaltungsgericht Augsburg wies diesen am 20. November zurück. Die Apotheke muss also schließen – eine Öffnung wäre erst wieder möglich, wenn der Apotheker erfolgreich gegen die Behörde in der Hauptsache geklagt hat. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer „konkreten Gefahr für die Gesundheit der Kunden“. Der Apotheker habe schwerwiegende Verstöße gegen das Apothekenrecht begangen und erweise sich daher als unzuverlässig. Der Pharmazeut bestreitet die Vor­würfe. Doch nach Überzeugung des Gerichts hatte er im Keller seines Privathauses unter „hygienisch untragbaren Zuständen (Staub, Schmutz und beißender Geruch)“ Arzneimittel hergestellt. |

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