Gesundheitspolitik

Globuli-Streit vertagt

Keine Homöopathiedebatte beim Grünen-Parteitag

TRAUNSTEIN (cha) | Ein Antrag mit viel Sprengstoff zum Thema Homöopathie sollte eigentlich bei der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) der Grünen am kommenden Wochenende in Bielefeld zur Diskussion gestellt werden. Doch das Risiko, das hart erkämpfte Bild der Einigkeit mit unschönen Diskussionen über alternative Heilmethoden zu bekleckern, wollte die Grünen-Spitze lieber nicht eingehen. Nun wurde das Thema auf 2020 vertagt.

Ausgangspunkt der Debatte war der am 9. September gestellte Antrag „Echter Patient*innen­schutz: Bevorteilung der Homöopathie beenden!“. Darin heißt es unter anderem: „Wir treten für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle ein. Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placeboeffekt hinaus wirk­samen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar.“

Daraufhin erfolgte nicht nur eine lebhafte Diskussion auf der Antrags-Website, sondern es wurden auch entsprechende Gegenanträge gestellt. Für die Bundesdelegiertenkonferenz war eine heftige Kontroverse zum Thema Homöopathie, der viele Grünen-Wähler sehr aufgeschlossen gegenüberstehen dürften, zu erwarten. Keine schönen Aussichten für die Parteispitze, beruhen die guten Umfrageergebnisse doch nicht zuletzt auf dem Bild der Geschlossenheit, das die Partei nach außen zeigt.

Ein erster Versuch der Parteispitze, die unliebsame Diskussion von der Bundesdelegiertenkonferenz in eine gesundheitspolitische Fachkonferenz auszulagern, scheiterte am Widerstand der homöopathiekritischen Antragsteller. Doch nun ist es offenbar doch noch gelungen, die Kuh vom Eis zu bekommen. Mit Datum vom 4. November wurde ein „Verfahrensvorschlag“ eingereicht mit dem Ziel, dass die Debatte nicht auf diesem Parteitag, sondern erst im nächsten Jahr geführt wird. Darin heißt es, dass die inhaltliche Vorarbeit gemeinsam in einer Kommission aus den zuständigen wissenschafts- und gesundheitspolitischen Abgeordneten, Vertretern der Gesundheitsministerien der Länder, verschiedener Bundesarbeitsgemeinschaften, des Bundesvorstands sowie den Antragstellern erfolgen soll. Bearbeitet werden soll dabei eine Reihe von Fragen, z. B.: Wie lautet unsere grundsätzliche Position zum Einsatz der besonderen Therapierichtungen in der GKV? |

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