Gesundheitspolitik

Ärzte streichen Homöopathie-Weiterbildung

Neue Weiterbildungsordnungen in Bremen und Sachsen-Anhalt beschlossen

BERLIN (ks) | In Bremen und Sachsen-Anhalt wird die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärzte verbannt. Ab dem kommenden Sommer werden Mediziner die entsprechende Zusatzbezeichnung nicht mehr erwerben können. Ärzte dürfen aber auch weiterhin homöopathische Behandlungen anbieten.

Die Luft wird zunehmend dünner für die Homöopathie. Zwar plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) keine gesetzlichen Änderungen – auch weiterhin sollen Krankenkassen die Kosten für homöopathische Arzneimittel als Satzungsleistung übernehmen können. Doch in der Politik und auch in den Medien wurden die kritischen Stimmen in den letzten Monaten wieder lauter. Jetzt ziehen erste Landesärztekammern Konsequenzen. Nachdem die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen bereits im September einstimmig eine neue Weiterbildungsordnung beschlossen hatte, in der die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht mehr enthalten ist, folgten im Oktober die Ärzte in Sachsen-Anhalt.

Beide Kammern übernehmen für ihre Weiterbildungsordnungen bewusst fast deckungsgleich die Ende 2018 beschlossenen Änderungen der Muster-Weiterbildungs­ordnung (MWBO) der Bundesärztekammer (BÄK). Dies soll dafür sorgen, dass die Weiter­bildung deutschlandweit ver­gleichbar ist und Ärzte in Weiterbildung möglichst reibungslos das Bundesland wechseln können.

Vermisster Wirksamkeitsnachweis

Jedoch haben beide Kammern – ebenfalls sehr bewusst – auf die in der BÄK-Weiterbildungsordnung enthaltene Zusatz-Weiterbildung für Homöopathie verzichtet. Hier wie dort lautet die Begründung: Es fehlen die wissenschaftlichen Nachweise ihrer Wirksamkeit. Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, betont allerdings: „Es bleibt unseren Ärzten selbstverständlich frei, sich auf dem Gebiet der Homöopathie zu betätigen und ihren Patienten entsprechende Behandlungen anzubieten“. Eine Weiterbildung mit entsprechender Prüfung, fachlicher Anerkennung und damit Außenwirkung, erzeuge nach Auffassung der Kammer aber einen Fehleindruck beim Patienten über erworbene Kompetenzen des Arztes. Heinemann-Meerz rechnet mit einer Strahlkraft der in Bremen und Magdeburg gefallenen Entscheidungen: „Ich gehe davon aus, dass dem Vorbild weitere Landesärztekammern folgen werden“.

Während die neue Weiterbildungsordnung in Bremen bereits steht – sie wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten – muss in Sachsen-Anhalt noch an ihr gefeilt werden. „Auf Landesebene erwartet uns nun eine Menge Arbeit, damit die neue Regelung im Sommer 2020 in Kraft treten kann“, sagte Heinemann-Meerz.

Homöopathische Ärzte: großer Rückschritt

Beim Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZvhÄ) spricht man von einem „großen Rückschritt“. Die Verbandsvorsitzende Dr. Michaela Geiger verwies darauf, dass sich jedenfalls der Deutsche Ärztetag 2018 im Kontext mit der Erneuerung der MWBO eindeutig für den Erhalt der Zusatzbezeichnung ausgesprochen habe. Die Anforderungen für die Zusatzbezeichnung Homöopathie seien dabei noch erhöht worden. Für Geiger „ein klares Signal der BÄK an die Landesärztekammern, diese in ihre Weiterbildungsordnungen zu übernehmen“. Doch das finden offenbar nicht alle Kammern.

Derzeit tragen laut DZvhÄ rund 7000 Ärzte in Deutschland die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Sie stünden „für Therapiepluralismus und wollen keine ‚Monokultur‘ in der Medizin“. |

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