Gesundheitspolitik

Kommentar: Das Büfett ist eröffnet

Armin Edalat

Gerade einmal drei Wochen ist es her, dass sich die Delegierten auf dem Deutschen Apothekertag per Ad-hoc-Antrag dafür aussprachen, den Kabinetts­entwurf für das „Apotheken-Stärkungsgesetz“ konstruktiv-kritisch begleiten zu wollen. Der Auftritt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am dritten und letzten Tag der Antragsdebatte hatte die Hauptversammlung der deutschen Apotheker offenbar nachhaltig beeindruckt: Lieber soll das von Spahn vorgelegte ­Gesamtpaket akzeptiert werden, inklusive der umstrittenen Regelungen rund um die Preisbindung im Sozialrecht und die Arzneimittelabgabeautomaten, bevor man am Ende mit leeren Händen dasteht – ohne Makelverbot, Honoraranpassungen und Dienstleistungen. Doch nun beobachtet man seit rund einer Woche eine Entwicklung, mit der wohl die wenigsten gerechnet haben. Das Gesamt­paket steht zur Disposition und irgendwer scheint das „Büfett“ ­gewissermaßen eröffnet zu ­haben. Die Sammelverordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung wurde bereits abgespalten und beschlossen. Auch die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in ­Apotheken und die Wiederholungsverordnungen will die Bundesregierung ins Masernschutzgesetz transferieren. Wie groß die Besorgnis in der Koalition doch sein muss, dass die EU-Kommission die Sozialrechtsregelung und damit das gesamte Gesetz europarechtlich für nicht machbar halten könnte! Zurück bleiben das für die Apotheker so wichtige E-Rezept-­Makelverbot und die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen – doch niemand scheint sich daran ­bedienen zu wollen.

Dr. Armin Edalat, Chefredaktion der AZ

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