Gesundheitspolitik

Apothekertag fordert: Rx-VV „ergänzend einbringen“

Heftige Diskussion um die Unterstützung des Bundesrats-Votums für ein Rx-Versandverbot

DÜSSELDORF (cha/diz) | Bereits bei der Eröffnungsveranstaltung zum Deutschen Apothekertag in Düsseldorf am vergangenen Mittwoch zeigte sich der Unmut vieler Delegierter darüber, dass ABDA-Präsident Friedemann Schmidt dem Rx-Versandverbot trotz des positiven Votums des Bundesrats keine Chance mehr einräumt. Am Donnerstag bündelte sich dieser Unmut in einem entsprechenden Antrag, der schließlich nach zähem Ringen um eine konsensfähige Formulierung am Abend angenommen wurde.

Gabriele Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer West­falen-Lippe, brachte es am Mittwochabend auf den Punkt: Das EuGH-Urteil sei ein ganz großer Irrtum. Es gehe dabei nur um die Attacke eines Konzerns auf das deutsche Apothekenwesen. Ihre Forderung: Man müsse das Bundesratsvotum deckungsgleich bekommen mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, also Rx-Versandverbot und VOASG, aber nicht entweder – oder. Die hessische Kammerpräsidentin ­Ursula Funke ergänzte: Das Votum des Bundesrats sei „wie der Ball vor dem leeren Tor“.

© Kai Felmy

Am Donnerstagmorgen mündete dieser Unmut in einen entsprechenden Ad-hoc-Antrag verschiedener Kammern und Verbände. Nach kurzer Diskussion wurden die Antragsteller zum „Nach­sitzen“ geschickt. Aus dem ursprünglichen Ad-hoc-Antrag wurde nun ein Änderungsantrag zu einem Antrag u. a. der ABDA-Spitze zum Thema „Verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen und Erhaltung der Preisbindung“. Dieser sollte, so der Wunsch der Antragsteller, ergänzt werden durch den Zusatz: „Der Bundesrat hat festgestellt, dass dies (Anmerkung: der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel) vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetz­gebungsverfahren ergänzend einzubringen und umzusetzen.“

Im Verlauf der anschließenden Diskussion wurde seitens der ­ABDA-Spitze die Befürchtung geäußert, dass der Gesetzentwurf, der ja derzeit noch im Kanzleramt liegt, am Ende gar nicht den Weg in den Bundestag finden könnte. Thomas Preis, Apothekerverband Nordrhein, setzte dem entgegen: „Unser Antrag wendet sich an die Abgeordneten im Bundestag und die haben ein Recht zu erfahren, welche Lösung wir als die beste ansehen. Der Berufsstand erwartet eine klare Positionierung, also, wir wollen das Votum des Bundesrats umsetzen.“

Schließlich einigte man sich auf die Formulierung: „... den Gesetzgeber aufzufordern, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeizuführen“ – die dann von den Delegierten stehend und mit Beifall angenommen wurde. |

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