Gesundheitspolitik

ABDA präsentiert Spahn eigene Eckpunkte

Rx-Boni-Verbot statt Boni-Deckel – Bundesgesundheitsminister zeigt sich gesprächsbereit

BERLIN (ks) | Die ABDA-Mitgliederversammlung hat am vergangenen Donnerstag als Reaktion auf die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministers zur Reform des Apothekenmarkts ein eigenes Eckpunktepapier beschlossen.

In weiten Teilen deckt sich dieses mit den Vorschlägen, die Jens Spahn kurz vor Weihnachten vorgelegt hat. Doch in einem Punkt unterscheidet es sich deutlich: Während der Minister den EU-Versandapotheken Rx-Boni bis zu einer Grenze von 2,50 Euro je Packung erlauben wollte, fordern die Apotheker ein explizites Verbot der Boni-Gewährung – und zwar sowohl in der GKV als auch in der PKV. Nicht in den ABDA-Eckpunkten finden sich zudem Spahns Vorschläge rund um den Botendienst. Dafür findet sich die zusätzliche Forderung, die Apothekerschaft zwingend bei der Etablierung digitaler Strukturen in der Arzneimittelversorgung einzubeziehen, etwa beim E-Rezept. Minister Spahn zeigte sich in einer ersten Reaktion offen und erklärte, die Vorschläge nun in Ruhe zu prüfen.

Die ABDA geht in die Gegenoffensive: Obwohl Spahn bei seinem Besuch der Mitgliederversammlung im Dezember deutlich gemacht hatte, dass seine Eckpunkte als „geschlossenes Angebot“ zu verstehen sind, das nur komplett und nicht teilweise umgesetzt werden kann, unterbreitet sie nun modi­fizierte eigene Eckpunkte. Diese will sie nicht nur dem Minister, sondern auch anderen Politikern in Bund und Ländern vorlegen.

Schnittmengen und eine Schwachstelle

Das Papier enthält sechs Punkte und hat viele Schnittmengen mit Spahns Vorschlägen. Diese betreffen den Erhalt der freien Apothekenwahl, die Verdoppelung der Notdienstpauschale, die Honorarverbesserungen im BtM-Bereich sowie die Einführung und Ver­gütung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen. Auch die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in das Sozialrecht (§ 129 SGB V) hat Eingang in die ABDA-Forderungen gefunden.

Doch die Eckpunkte des Ministers hätten „eine entscheidende Schwäche“, betonte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nach der Mitgliederversammlung am 17. Januar vor der Presse. Sie hätten mit der Zulassung begrenzter Boni für EU-Versender das Ziel verfehlt, die Arzneimittelpreisbindung wieder auf ausländische Versandapotheken zu erstrecken. Es sei sogar kontraproduktiv, da es auch die deutsche Preisbindung gefährde. Und so fordert die ABDA unter ihrem ersten Eckpunkt „Gewährleistung der Gleichpreisigkeit“ das „Verbot der Gewährung von Boni in der GKV mit Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Krankenkassen“ sowie das Boni-Verbot gegenüber Privatversicherten/Selbstzahlern. Die Zuwendungsverbote sollen überdies sozialrechtlich und wettbewerbsrechtlich verfolgbar sein.

ABDA will EuGH-Wieder-vorlage

Der ABDA-Präsident räumte ein, dass die ABDA ein solches Boni-Verbot im Sozialrecht, das schon kurz nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 in die Diskussion eingebracht worden war, als Alternative zum Rx-Versandverbot zunächst verworfen habe. Denn auch diese Variante wäre wieder beklagt worden und würde vorm EuGH landen. Doch mittlerweile will das die ABDA auch. Der EuGH müsste dann die Frage der mitgliedstaatlichen Kompetenz nochmals diskutieren – und diese schätzt die ABDA stärker ein, wenn man sie aus dem Sozialrecht heraus betrachtet.

Schmidt kündigte an, dass die Punkte in den kommenden Tagen und Wochen weiter bearbeitet und konkretisiert werden sollen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass Spahn sich mit dem Alternativ­vorschlag beschäftigen wird. Der Minister habe noch im Dezember deutlich gemacht, dass er die Sonderregelung für EU-Versender nur deshalb einführen wolle, um eine Lösung zu haben, die nicht beklagt wird. Doch mittlerweile habe der Bundesverband Deutscher Versandapotheken deutlich gemacht, dass er in jedem Fall gegen die Bonifizierung für ausländische Versandapotheken vor dem Bundesverfassungsgericht klagen würde. Daher sei Spahns Ziel ohnehin nicht mehr zu erreichen, so Schmidt. „Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, dass er unter diesen neuen Bedingungen noch einmal darüber nachdenkt, ob es nicht sinnvoll ist, auf die Sonderregelung für EU-Versender zu verzichten.“

Im Ernstfall zurück zum Rx-Versandverbot

Insgesamt zeigte sich der ABDA-Präsident überzeugt, „ein im Sinne der Patienten zukunftssicheres und innovatives Angebot“ vorgelegt zu haben. Es werde wieder eine Wettbewerbssituation herstellen, wie sie vor dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung bestanden hat. Die Präsenzapotheke werde gestärkt und der Versandhandel könne weiter existieren – aber ohne unzulässigen Wettbewerbsvorteil. „Und vor dieser Auseinandersetzung haben wir auch keine Angst“, erklärte Schmidt. Nicht zuletzt betonte der ABDA-Präsident: Wenn die Eckpunkte nicht durchgesetzt werden können, umfasst der Beschluss der Mitgliederversammlung zur Forderung des Rx-Versandverbots zurückzukehren. |


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