Wirtschaft

Die digitale AU kommt

Arbeitgeber werden direkt von der Kasse informiert

ks | Die „gelben Scheine“ bei einer Krankmeldung von gesetzlich Versicherten werden bald der Vergangenheit angehören: Ab 2021 sollen die Kassen eine Arbeitsunfähigkeit direkt und elektronisch an den Arbeitgeber melden können. Das sieht der Entwurf für das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vor, den das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat.

Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung die Wirtschaft, aber auch Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlasten. Der am vergangenen Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht u. a. die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, nach der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden sollen. Die hierfür erforderliche Anbindung der Ärzte an die Telematikinfrastruktur soll bis zum 1. Januar 2021 flächendeckend vollzogen sein. Bislang nicht vorgesehen ist aber die elektronische Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung an den Arbeitgeber. Das will die Bundesregierung nun ändern: Sie will die Arbeitnehmer von der Pflicht befreien, ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einzureichen. „Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß“, heißt es im Gesetzentwurf. Daher werde nun ein bereits zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern „bestehendes, bewährtes und leistungsfähiges elektronisches Meldeverfahren“ erweitert, sodass die Einreichung des „gelben Zettels“ durch den Arbeitnehmer entfallen kann.

Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit lediglich beim Arbeitgeber anzeigen. |

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