Wirtschaft

Aus für Whats­App-Bestellung

cha | Obwohl die Nutzung von WhatsApp zur Vorbestellung von Medikamenten spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung rechtlich fragwürdig ist, wird dieser Weg immer noch von etlichen Apotheken angeboten. Doch nun verbietet WhatsApp selbst die Nutzung – zumindest bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Datenschutzrechtlich problematisch ist bei WhatsApp insbesondere, dass sensible Gesundheits­daten automatisch auch an den US-amerikanischen Anbieter des Dienstes übermittelt werden – und die USA gelten als „unsicheres Drittland“. Die Überlegung, inwieweit man als Apotheker dieses Risiko eingehen will, hat sich nun jedoch erledigt. In seinen Handelsrichtlinien hat WhatsApp neuerdings festgelegt, dass die Unternehmen „sich nicht am Verkauf von illegalen oder Freizeitdrogen bzw. verschreibungspflichtigen Medikamenten beteiligen“ dürfen. Apotheken sollten daher ihren Kunden die Bestellung per WhatsApp künftig nicht mehr anbieten und auf – zudem datenschutzrechtlich sichere – Alternativen wie apotheken.de ausweichen. |

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