Gesundheitspolitik

Bottrop: Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück

Essener Urteil geht dennoch zum Bundesgerichtshof

BERLIN (hfd) | Überraschung im Strafverfahren gegen den früheren Zyto-Apotheker Peter S.: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen. Revisionsanträge der Verteidigung sowie der Nebenkläger sind ­jedoch noch anhängig.

Nachdem das Landgericht Essen Peter S. im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt hatte, hatten die Staatsanwaltschaft Essen, die Verteidigung und Nebenkläger Revision zum BGH eingelegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig, Peter S. sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte insbesondere die Höhe des eingezogenen Wertersatzes angegriffen: Ihrer Ansicht nach waren rund 62.000 Rezepturen schon aufgrund von Hygiene- und Dokumentationsmängeln als mangelhaft anzusehen, sodass sie deren Abrechnung bei den Krankenkassen als Betrug gewertet hatte. Das Land­gericht hatte nur 14.000 Rezepturen als fehlerhaft angesehen und den Schaden auf 17 Mio. Euro geschätzt sowie die Einziehung eines entsprechenden Wertersatzbetrags erkannt, während die Staatsanwaltschaft von gut 56 Mio. Euro Schaden ausging. Zudem hatte sie ein öffentliches Interesse für eine Verurteilung wegen Körperverletzungsdelikten vorgebracht, während das Gericht den Apotheker in dieser Sache freigesprochen hatte.

Anfang September hat die Staatsanwaltschaft die Revision jedoch zurückgenommen. „Die Entscheidung dazu ist nach behördeninterner Beratung getroffen worden“, bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Details werde man jedoch nicht nach außen kommunizieren. Auskunftsfreudiger gibt sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, der die Revisionsbegründung seit Anfang April dieses Jahres zur Prüfung vorlag. „Diese Prüfung hat ergeben, dass die Revision keine Aussicht auf Erfolg bietet“, erklärt ein Sprecher.

Peter Strüwe, der Verteidiger des Apothekers, zeigte sich überrascht. Sorgen vor der staatsanwaltschaftlichen Revision habe er jedoch ohnehin nicht gehabt.

Nebenklagevertreter Andreas Schulz hält die Entscheidung für vertretbar – „ob sie richtig ist, ist eine andere Frage“. Der Fall ist ­damit aber nicht zu Ende. Sowohl die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, als auch die Nebenkläger, die eine Verurteilung wegen Mordes forderten, bleiben bei der Revision. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.