Gesundheitspolitik

Verträge mit Versendern

GKV-Spitzenverband fordert Höchstpreismodell

TRAUNSTEIN (cha) | In seinem kürzlich veröffentlichten Geschäftsbericht 2018 legt der GKV-Spitzenverband erneut dar, wie er sich die Arzneimittelversorgung der Zukunft wünscht. Danach sollen für Arzneimittel Höchstpreise gelten und die Kassen sollen mit den Versendern Verträge über günstigere Preise abschließen können.

Als Prämisse wird im Geschäftsbericht das von Kassenseite stets auf Neue gezeichnete Bild des antiquierten deutschen Apothekenwesens bemüht: Der Apothekenmarkt in Deutschland zeichne sich durch eine starke Regulierung aus, die vor allem dem Leitgedanken folge, „bestehende, historisch gewach­sene Privilegien und Strukturen zu bewahren“. Es bedürfe deutlich flexiblerer Strukturen, beispielsweise gerade auf dem Land die Ermöglichung einer verstärkten mobilen Versorgung oder die Einführung telepharmazeutischer Sprechstunden.

Die Apothekenvergütung müsse neu geordnet werden, fordert der GKV-Spitzenverband. Dabei wird einer Erhöhung des Apotheken­honorars unter Hinweis auf das im Auftrag des Bundeswirtschafts­ministeriums erstellte Honorargutachten eine klare Absage erteilt: „Weitere Mehrausgaben für die Arzneimittelversorgung durch Apotheken sind aufgrund der aufgedeckten Wirtschaftlichkeitsreserven nicht länger zu rechtfertigen.“

Weiterhin fordert der GKV-Spitzenverband, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln unbedingt beibehalten werden müsse. Insbesondere in Regionen mit niedriger Bevölkerungsdichte könnten mit seiner Hilfe längere Anfahrtswege vermieden werden, was insbesondere für Patienten mit eingeschränkter Mobilität relevant sei. Zudem setze der Wettbewerb durch den Versandhandel Anreize für eine intensivere Beratung – wobei den Autoren offenbar entgangen ist, dass starker finanzieller Druck auf die Vor-Ort-Apotheken zwangsläufig zu einer dürftigeren Beratung führen muss.

Als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 will der GKV-Spitzenverband ein Höchstpreismodell einführen. Dann könnten Versender und Krankenkassen vertraglich eine Vergütung für Versandarzneimittel, „die vom Höchstpreis abweicht“, vereinbaren. „Dies würde“, so der Spitzenverband weiter, „den geforderten Preiswettbewerb europarechts­konform umsetzen und mögliche Fehlanreize in der Patientenversorgung abfangen.“ |

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